Abgeordnete

Die Bremische Bürgerschaft ist der Arbeits-Platz von den Abgeordneten.
Sie sind die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger von Bremen und Bremerhaven.
Sie werden alle 4 Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern in Bremen und Bremerhaven gewählt.

Fast jeder Mensch in Deutschland kann Abgeordneter werden.
Dazu muss man einen deutschen Ausweis haben und mindestens 18 Jahre alt sein.
Außerdem muss man gewählt werden.


Es gibt 83 Abgeordnete in der Bremischen Bürgerschaft.
68 Abgeordnete kommen aus Bremen.
15 Abgeordnete kommen aus Bremerhaven.
Die Namen von den Abgeordneten kann man hier sehen.


Die Abgeordneten haben wichtige Aufgaben:

  • Sie beschließen neue Gesetze für Bremen und ändern alte Gesetze.
  • Sie wählen den Präsidenten von der Bremischen Bürgerschaft.
  • Sie wählen den Bürgermeister und die Senatorinnen und Senatoren.
  • Sie kontrollieren, wie der Bürgermeister und die Senatorinnen und Senatoren arbeiten.
  • Sie bestimmen, wie viel Geld die Landes-Regierung ausgeben darf. Und wofür.
    Das Geld, das die Landes-Regierung ausgeben darf, nennt man: Haushalt.
    Man sagt auch: Die Abgeordneten stimmen über den Haushalt ab.

Die Abgeordneten sind Teil-Zeit-Abgeordnete.
Sie arbeiten in einem Beruf und zusätzlich als Abgeordnete.


Die Abgeordneten bekommen für ihre Arbeit Geld.
Das nennt man Entschädigung.
Manchmal wird dieses Geld auch Diät genannt.
Das Geld ist so etwas wie ein Ersatz-Lohn.
Den Ersatz-Lohn brauchen die Abgeordneten, weil sie in ihrem Beruf nicht mehr so viel Geld wie früher verdienen können.
Oder wenn sie sonst gar kein Geld mehr verdienen, weil sie nicht mehr in ihrem alten Beruf arbeiten können.

Als nächstes sehen Sie eine Liste mit allen Abgeordneten.

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