Angaben zu den beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten der Abgeordneten
Die beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten der Abgeordneten werden in der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft wie folgt unterschieden.
- Gegenwärtig ausgeübte Berufe (gemäß Ziffer I/1),
dazu gehören
- unselbstständige Tätigkeit unter Angabe des Arbeitgebers [mit Branche], der eigenen Funktion bzw. dienstlichen Stellung;
- selbstständige Gewerbetreibende: Art des Gewerbes und Angabe der Firma;
- freie Berufe, sonstige selbstständige Berufe: Angabe des Berufszweiges;
- Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit bei mehreren Berufen
- Vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten (gemäß Ziffer I/2)
als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens sowie einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts einschließlich der bei diesen Unternehmen und Körperschaften bestehenden Mitarbeitervertretungen. - Vergütete und ehrenamtliche Funktionen (gemäß Ziffer I/3)
in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen. - Vergütete und ehrenamtliche Funktionen (gemäß Ziffer I/4)
in Organen von Vereinen und Verbänden, soweit diese nicht unter Nummer 2 und 3 fallen, - Entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeit (gemäß Ziffer I/5)
und sonstiger Dienst- oder Werkleistungen für Organisationen nach I/4, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen. - Zuwendungen und Vergünstigungen, die ein Abgeordneter für seine politische Tätigkeit persönlich erhalten hat (gemäß Ziffer I/6).
- Beteiligungen an gewerblichen Unternehmen (gemäß Ziffer I/7),
bei Aktiengesellschaften nur, wenn der Nennbetrag der Aktien mehr als ein Prozent des Grundkapitals ausmacht.
Die Ziffern beziehen sich auf die Nummerierung innerhalb des Abschnittes I der Verhaltensregeln für Abgeordnete (siehe Anlage 1 der Geschäftsordnung) sowie auf das Schema des bei der Datenerhebung benutzten Fragebogens.
Darüber hinaus müssen Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft steuerpflichtige Einnahmen aus Tätigkeiten gemäß Absatz 1 Nummer 2, soweit die Wahl oder Bestellung auf Beschluss des Senates oder der Bürgerschaft erfolgt, und Tätigkeiten gemäß Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 angeben. Diese Angaben werden gemeinsam mit den Abgeordnetendaten veröffentlicht und am Ende des nächsten Kalenderjahres gelöscht.