Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der Gründe und des Ablaufs des Anti-Terror-Einsatzes vom 27. Februar bis 1. März 2015 in Bremen

Einsetzungsbeschluss

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt einen aus neun Mitgliedern und neun stellvertretenden Mitgliedern bestehenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit dem Auftrag ein, im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Landes, die Gründe und den Ablauf des Anti-Terror-Einsatzes, insbesondere am Wochenende vom 27. Februar bis 1. März 2015, zu untersuchen.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss soll klären, wie der genaue zeitliche Rahmen der Observations- und Durchsuchungsmaßnahme des Islamischen Kulturzentrums Bremen e. V. (IKZ) war, welche Entscheidungsgrundlagen dafür vorlagen, wer welche Entscheidungen getroffen hat und dafür verantwortlich ist, und wie die Koordination mit anderen Behörden sowie Kooperationsstellen und Kommunikationsplattformen erfolgte.

Über das Ergebnis der Untersuchungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen ist der Bürgerschaft (Landtag) Bericht zu erstatten.

Der Untersuchungsauftrag erstreckt sich auf folgende Themenkomplexe:

  • Entscheidungsgrundlagen für die getroffene Durchsuchung des IKZ;
  • Einsatzorganisation, Koordinierung und Kontrolle des Einsatzgeschehens, Struktur und Zusammenarbeit der zuständigen bremischen Behörden und Abteilungen von Polizei, Verfassungsschutz, Justiz und den senatorischen Dienststellen bei der Durchsuchung des IKZ;
  • Zusammenarbeit der bremischen Behörden und Abteilungen untereinander und mit den Bundesbehörden und den Behörden in den anderen Ländern sowie
  • Kooperationsstellen und Kommunikationsplattformen;
  • Konsequenzen aus dem untersuchten Einsatz in Form veränderter Verfahren und Strategien und verbesserten parlamentarischen Informationen;
  • die politische und administrative Verantwortung, insbesondere des Senators für Inneres und Sport;
  • Konsequenzen aus dem zu untersuchenden Sachverhalt für die Verbesserung bei künftigen Terrorlagen und Anti-Terror-Einsätzen.

Dabei sollen insbesondere folgende Sachverhalte untersucht werden:

  • Gründe für die erfolgte Durchsuchung des IKZ,
  • chronologischer Rahmen der erfolgten Durchsuchungsmaßnahme des IKZ,
  • chronologischer Ablauf der Zusammenarbeit der bremischen Behörden und Abteilungen untereinander und mit den Bundesbehörden und den Behörden in den anderen Ländern sowie den Kooperationsstellen und Kommunikationsplattformen,
  • Abstimmungsprozess mit den Bundesbehörden und den Behörden der anderen Länder,
  • erforderliche Ausstattung, fachliche Standards und Struktur der Sicherheitsbehörden zur Bewältigung von Terrorlagen und Anti-Terror-Einsätzen und Zusammenwirken der Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes.

Mitglieder

Vorsitzender

Stellvertretender Vorsitzender

Mitglied

stellv. Mitglied