Kontakt

 

 

Bremische Bürgerschaft
– Politische Bildung –
Am Markt 20
28195 Bremen

Tel 0421/361-83199

politische.bildung@
buergerschaft.bremen.de

Checkliste Praktikumsbewerbung

* Bewerbungsformular (PDF) ausfüllen
* Motivationsschreiben (1 Seite)
* Lebenslauf
* Aktuelle Zeugnisse
* Pflichtpraktikum fürs Studium?

   Bescheinigung der Hochschule nicht

   vergessen!

... und früh genug bewerben!

Praktikum in der Bürgerschaftskanzlei

eine Hand schreibt das Wort Praktikum und unterstreicht es rot

Die Bürgerschaftskanzlei ist die Serviceeinheit des Landtags der Freien Hansestadt Bremen. Sie steht sowohl der:dem Präsident:in und den Abgeordneten, als auch den Bürger:innen zur Verfügung. Sie bereitet die Sitzungen der Stadtbürgerschaft und der Bürgerschaft (Landtag) vor, sowie die der Ausschüsse. Sie führt die Protokolle der Sitzungen und unterstützt außerdem die Abgeordneten durch die Bereitstellung von Informationen und Beratung in rechtlichen Fragen. Darüber hinaus nimmt die Bürgerschaft durch Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit ihre Aufgabe als zentrales öffentliches politisches Forum im Land Bremen wahr.

Wenn Sie ein Praktikum bei einer Fraktion oder einem Abgeordneten machen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Fraktion.

Bewerbungen für Rechtsreferendar:innen in der Bürgerschaftskanzlei, beim Landesbehinderetenbeauftragten oder bei der Polizei- und Feuerwehrbeauftragten sind an die Personalstelle zu richten unter personalstelle@buergerschaft.bremen.de.

Betriebspraktika für Schüler:innen

Wenn du mindestens die 8. Klasse besuchst, kannst du in der Bürgerschaftskanzlei ein schulisches Betriebspraktikum absolvieren. Das Praktikum darf nicht länger als drei Wochen sein. Du lernst in dieser Zeit viele verschiedene Arbeitsbereiche der Bürgerschaftskanzlei kennen und arbeitest teilweise selbstständig an kleineren Aufgaben.

Der Bewerbungsschluss für das erste Quartal 2025 ist am 01. Oktober 2024. Die Plätze für 2024 sind bereits vergeben.

Pflichtpraktika für Studierende

Sie können Ihr Pflichtpraktikum in der Bürgerschaftskanzlei absolvieren, wenn Sie:

  • Studierende:r der Rechtswissenschaft, eines politikwissenschaftlichen Studiengangs oder des Studiengangs Verwaltungsmanagement sind,
  • eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich Veranstaltungs- & Eventmanagement oder -technik absolvieren,
  • über gute Kenntnisse der bremischen Politik verfügen,
  • einen sicheren Umgang mit sozialen Medien beherrschen,
  • sehr gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift besitzen und
  • über Erfahrung im Umgang mit Content-Management-Systemen und Bildbearbeitungssoftware verfügen.

Bewerbungen für den Bereich Parlaments- und Ausschussdienste sind nur für Studierende im Master möglich.

Bei Bewerbungen um ein Pflichtpraktikum aus einem anderen Studiengang wird die Bürgerschaftskanzlei zunächst prüfen, ob sie die entsprechenden Anforderungen der jeweiligen Studienordnung erfüllen kann.
Die Ableistung der während des Jura-Studiums vorgeschriebene praktischen Studienzeit nach § 7 Abs. 1 JAPG ist nicht möglich.

Für 2024 sind leider alle Plätze vergeben.

Während der Sommerpause (Juli/August) und zwischen Weihnachten und Neujahr können wir leider keine Praktika anbieten.
Durch ein Praktikum entstehen keine Ansprüche auf die Übernahme in ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis.
Da wir sehr viele Bewerbungen bekommen, können wir nicht jeder Person einen Platz ermöglichen. Bewerben Sie sich deshalb auf jeden Fall auch bei anderen Behörden oder Unternehmen.