| Tracing-App nur bürgerrechtskonform, freiwillig und für die Dauer der Corona-Pandemie |
Schlagworte: COVID-19, Datenschutz, Informationelle Selbstbestimmung, Personenbezogene Daten, Software, Verbraucherschutz |
| Einsatz auf Bundesebene für einen gesetzlichen Rahmen einer Tracing-App mit Berücksichtigung folgender Aspekte: Benutzung auf freiwilliger Basis, Verwendung der App auf einen festgelegten Zeitraum begrenzt; App für Verwenderin/Verwender in allen Funktionen transparent, Möglichkeit zu Deaktivierung und zum Widerruf der Einwilligung, Löschung der verarbeiteten Daten sofort nach Erfüllung des Zwecks der Information über eine mögliche Infektion, vollständig anonymisierte und verschlüsselte Daten, keine Erkennbarkeit der Identität von Personen, höchster kryptografischer Standard zur Sicherheit der Kommunikation zwischen einzelnen Geräten gegenüber Dritten; Aufforderung an den Senat zur Entwicklung eines Prozesses zur Testung alarmierter Personen und für schnellstmögliche Gewissheit bei Nichtinfektion; Sicherstellung der Unterstützung der Gesundheitsämter bei der Anwendung der App gemeinsam mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit |
| Systematik: 5210 -- Gesundheitsschutz 7740 -- Informations- und Kommunikationstechnologie 7750 -- Datenschutz |
| Drs 20/441 Antrag vom 10.06.2020, Urheber: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE PlPr 20/14 vom 16.09.2020, 17.09.2020 Beschlussprotokoll - zurückgezogen. B 20/265
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