| Vereinbarung zur Umsetzung des "Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" für die Jahre 2021 und 2022 von Bund und Ländern |
Schlagworte: COVID-19, Außerschulische Bildung, Epidemie, Förderunterricht, Jugendlicher, Kind, Kinder- und Jugendhilfe, Lernen, Schulsozialarbeit, Verwaltungsabkommen |
| Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des "Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" für die Jahre 2021 und 2022 von Bund und Ländern; Abbau pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern und Kernkompetenzen durch Analyse zum Lernstand und Förderangebote, Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen, Stärkung von Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe; Finanzierung durch Verringerung der Umsatzsteueranteile des Bundes zugunsten der Länder in den Jahren 2021 und 2022; Änderung des Finanzausgleichsgesetzes nach Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung |
| Systematik: 5030 -- Kinder / Jugendliche 4100 -- Bildung 4200 -- Schulen |
| Drs 20/991 Mitteilung des Senats vom 01.06.2021, Urheber: Senat PlPr 20/27 vom 02.06.2021, 03.06.2021 (Seite 3436-3436) Beschlussprotokoll - Kenntnis genommen. B 20/501
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