Rechte und Pflichten

Die Rechte und Pflichten, das Mandat und die Entschädigung eines Abgeordneten sind im Bremischen Abgeordnetengesetz festgelegt. 

Zu den Rechtsgrundlagen

Rechte und Pflichten

Freies Mandat

Das freie Mandat bedeutet die Unabhängigkeit von Weisungen. Abgeordnete können demnach nicht gezwungen werden, im Parlament mit ihrer Fraktion zu stimmen. In der Regel halten sich die Abgeordneten aber an die Fraktionsdisziplin.


Bei einem Dauerkonflikt können die Abgeordneten aber aus Funktionen abgewählt, politisch isoliert, aus Fraktionen ausgeschlossen oder bei der nächsten Kandidatenaufstellung nicht berücksichtigt werden.

Immunität

Die Immunität schützt die Abgeordneten vor Strafe und Strafverfolgung. Damit wird die Funktionsfähigkeit der Parlamente sichergestellt.

Das Parlament selbst kann aber die Immunität eines Abgeordneten aufheben. Sie endet mit dem Ausscheiden als Abgeordneter.

Die Bremische Bürgerschaft hat Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete wegen Straftaten grundsätzlich genehmigt. Der Präsident ist jedoch vorher zu unterrichten. Auf Verlangen der Bürgerschaft sind Strafverfahren zu unterbrechen.

Indemnität

Kein Mitglied der Bürgerschaft darf zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seiner Tätigkeiten als Abgeordneter gemachten Äußerungen gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst zur Verantwortung gezogen werden.