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Ausschuss für die Gleichstellung der Frau

Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 3. Sitzung am 29. August 2019 folgenden Beschluss gefasst:

Die Bürgerschaft (Landtag) sieht die Gleichstellung von Frauen und Männern als wichtige gesellschaftliche Querschnittsaufgabe an. Deshalb setzt die Bürgerschaft (Landtag) einen ständigen Ausschuss für die Gleichstellung der Frau ein.

Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:
1. Beratung und Vorschlag von Maßnahmen zur Beseitigung nach wie vor bestehender struktureller Benachteiligung von Frauen und Mädchen, insbesondere Alleinerziehen­der, die geeignet sind, deren gleichberechtigte gesellschaftliche und ökonomische Teil­habe in allen Bereichen, insbesondere im Bereich der Ausbildung und im Berufsleben, zu gewährleisten und zu verbessern,
2. Beratung und Vorschlag von Maßnahmen, die der Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen dienen,
3. Parlamentarische Kontrolle, Begleitung und Förderung der Geschlechtergerechtigkeit (Gender Mainstreaming und Gender Budgeting) im Handeln der Regierung, Verwaltun­gen und Gesellschaften,
4. Begleitung aller gleichstellungspolitischen Angelegenheiten.

Der Ausschuss besteht aus 11 Mitgliedern und 11 stellvertretenden Mitgliedern.

Vorsitzende


Stellvertretende Vorsitzende


Mitglied


stellv. Mitglied