Gesetze und Vorschriften

Neue bzw. geänderte Gesetze und Verordnungen verkündet der Senat der Freie Hansestadt Bremen seit 2013 im online verfügbaren Gesetzblatt bzw. Amtsblatt.

Sämtliche Gesetze und Vorschriften finden Sie auf dem Gesetzes-, Verordnungs- und Verwaltungsvorschriftenportal (Gesetzesportal) der Freien Hansestadt Bremen.

Bundesgesetzblatt online

Tagesaktuell über den Stand der deutschen Gesetzgebung informiert.
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Portal Aktuelles Bundesrecht

Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit.

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Rechtsgrundlagen

Wo steht eigentlich, dass die Bremische Bürgerschaft die Gesetze beschließt? Oder wie viel Abgeordnete verdienen? Oder wie eine Wahl ausgezählt wird?
Wir haben für Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Parlaments zusammengestellt.

Da sich auch Gesetze immer wieder ändern, verlinken wir jeweils auf die stets aktuelle Fassung im Gesetzesportal der Freien Hansestadt Bremen.
Dort finden Sie auch frühere Fassungen, PDF-Dateien zum Herunterladen sowie alle anderen Gesetze für das Bundesland Bremen.

Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

Umschlagseite der gedruckten LandesverfassungDie Verfassung ist das wichtigste Gesetz des Bundeslands Bremen. Alle anderen Gesetze des Landes Bremen müssen sich nach den Maßgaben der Landesverfassung richten.

Die Stadt Bremerhaven hat eine eigene Ortsverfassung.

Tipp: Bestellen Sie beide zusammen kostenlos als praktische Wendebroschüre im Pocket-Format!

Die Landesverfassung ist auch in Einfacher Sprache in gedruckter Form oder als PDF verfügbar.

Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft

Umschlagseite der gedruckten GeschäftsordnungZwar hat sie keinen Gesetzesrang, unverzichtbar ist sie trotzdem: Die Geschäftsordnung (GO) regelt den Sitzungsablauf, Redezeiten, parlamentarische Geschäftsgänge sowie die Rechte und Pflichten von Fraktionen und Gruppen – kurz gesagt: die Spielregeln des Parlaments.

 

Bremisches Wahlgesetz (BremWahlG)

Wie wird man überhaupt Abgeordnete oder Abgeordneter? Und wer darf eigentlich wählen? Das Bremische Wahlgesetz regelt Wahlrecht, Wählbarkeit und Wahlsystem für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft, zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven und die Wahl der Beiräte.

Bremisches Abgeordnetengesetz

Das „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft“, wie es offiziell heißt, regelt die Rechte und Pflichten der Abgeordneten.

Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Mandat sowie die Abgeordnetenbezüge und die Rechenschaftspflichten der Fraktionen und Gruppen sind hier geregelt.

Für Abgeordnete, die nur der Stadtbürgerschaft angehören, gilt ein besonderes Gesetz:

Beruf und Mandat vereinen – ist das nicht ein Interessenkonflikt? Abgeordnete der Bürgerschaft, Bremerhavener Stadtverordnete und Deputierte dürfen nicht über Fragen entscheiden, von denen sie selbst einen unmittelbaren Vorteil hätten. Dieses „Mitwirkungsverbot“ ist hier geregelt:

Petitionsgesetz

Dass sich alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Eingaben und Beschwerden an den Petitionsausschuss wenden können, regelt das „Gesetz über die Behandlung von Petitionen durch die Bürgerschaft“. Paragraph 9 ermöglicht öffentliche Online-Petitionen, die Sie gleich hier auf unserer Webseite einreichen können.

Mitbestimmen können Sie auch mit einem Bürgerantrag oder einem Volksentscheid:

Senatsgesetz

Rechte und Pflichten der Senatorinnen und Senatoren sowie der Staatsrätinnen und Staatsräte, die Höhe der Bezüge und die Altersversorgung regelt das Bremische Senatsgesetz.

Dazu auch:

Gesetz über die Deputationen

Deputationen sind eine Mischung aus Verwaltungs- und Parlamentsausschüssen und bilden eine Zwischenebene zwischen Parlament, Verwaltung und Bevölkerung. Sie haben aber noch eine andere Funktion als die Beiräte und sind eine echte Bremer Besonderheit. Nur Hamburg hat ebenfalls Deputationen.

Untersuchungsausschussgesetz

Das „Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen“ legt unter anderem die Auskunftsrechte Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse (PUA) fest.
Auch wer warum einen PUA beantragen kann, ist hier geregelt.