Mittwoch, 02. Mai 2012

Forschungsbericht zum neuen Wahlrecht - Christian Weber sieht positive Einschätzung bestätigt

Knapp ein Jahr nach den Bürgerschaftswahlen im Mai 2011 beschäftigt das neue Wahlsystem in Bremen einmal mehr die Öffentlichkeit. Bürgerschaftspräsident Christian Weber präsentierte am 11. April einen Forschungsbericht, den Prof. Lothar Probst und seine Mitarbeiter am Institut für Politikwissenschaft der Universität Bremen im Auftrag der Bürgerschaftskanzlei verfassten. Probst leitet den Arbeitsbereich Wahl-, Parteien- und Partizipationsforschung. In der Untersuchung wird auch die Kommunikationskampagne zum veränderten Wahlrecht, das Wähler/innen ab 16 Jahren die Möglichkeit bietet, jeweils fünf Stimmen abzugeben und sie beliebig zu verteilen, dargestellt. Enthalten in der 120-seitigen Broschüre sind die Ergebnisse und Bewertungen einer repräsentativen Nachwahlbefragung, die am Wahltag vor ausgewählten Wahllokalen vom Probst-Team durchgeführt wurde. Inhalt der Studie ist schließlich das sogenannte Personenstimmenparadox und eine Fremdverwertung im Bremer Bürgerschaftswahlrecht. Paradox deswegen, weil in bestimmten, wenn auch seltenen Situationen Personenstimmen, die auf einen Kandidaten entfallen, sogar zu seinem Nachteil wirken und seinen Einzug in das Parlament auf einem Listenplatz verhindern können.

Christian Weber betonte, auch die Untersuchung belege, dass das neue Wahlrecht ganz überwiegend positiv zu bewerten und die durch ein Volksbegehren initiierte Umwandlung richtig gewesen sei. „Einen möglichen Anpassungs- und Änderungsbedarf will ich aber gar nicht bestreiten. Darüber werden wir uns vor allem im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bürgerschaft auseinandersetzen.“ Es sei wohl eine Illusion zu glauben, fügte der Präsident hinzu, in einer parlamentarischen Demokratie könne es ein konfliktfreies und absolut gerechtes Wahlsystem geben. Die Bürgerinnen und Bürger hätten sich eindeutig für das neue Wahlrecht ausgesprochen.

Die Broschüre verdeutlicht unter anderem folgendes: Das Personenstimmrecht führte bei allen Parteien zum Teil zu starken Verschiebungen bei den Listenplatzierungen und der Sitzverteilung - je nachdem wie das Verhältnis von Listen- zu Personenstimmen ausfiel. Aufgrund der hohen Personenstimmzahl für den Spitzenkandidaten der SPD, der 62 Prozent der Personenstimmen der SPD auf sich vereinigte, lag dieses Verhältnis bei der SPD ungefähr eins zu eins. Dadurch konnten sich bei der SPD besonders viele Bewerber mit Hilfe von Personenstimmen auf Kosten von Bewerbern mit vermeintlich sicheren Listenplätzen durchsetzen und ein Mandat erringen. Eindeutige Auswirkungen des neuen Wahlsystems auf die Wahlbeteiligung, die abermals leicht zurückging, konnten im Bericht nicht kausal nachgewiesen werden.

Das Buch „Auswertung und Analyse der Kommunikationskampagne und der Wirkungen des neuen Wahlsystems“ ist im Buchhandel und in der Bremischen Bürgerschaft erhältlich.