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Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur Umsetzung der Versetzung von Staatsrätinnen und Staatsräten der Senate Sieling und Bovenschulte in den einstweiligen Ruhestand zwischen 2016 und 2025 u.a.

Einsetzungsbeschluss

Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 25. November 2025 beschlossen:

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz 5 Landesverfassung einen aus neun Mitgliedern und neun stellvertretenden Mitgliedern bestehenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit dem Auftrag ein,

  1. die Gründe, gesetzlichen Voraussetzungen, Abläufe und Verantwortlichkeiten bei der Versetzung von Staatsrätinnen und Staatsräten der Senate Sieling und Bovenschulte in den einstweiligen Ruhestand während der 19. 20. und 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft sowie deren finanzielle Folgen zu untersuchen; der Untersuchungsausschuss soll sich insbesondere – aber nicht abschließend – mit den Fällen Moosdorf/Strebl, Vogt/Wiebe, Dr. Bovenschulte/Hiller und Dr. Schilling/Treu, Aulepp/Komoss, Siering befassen,
  2. die Gründe, gesetzlichen Voraussetzungen, Abläufe und Verantwortlichkeiten bei der Versetzung bzw. Rückernennung von Staatsrätin Treu in ein anderes Amt sowie deren finanzielle Folgen zu untersuchen sowie
  3. die Gründe, gesetzlichen Voraussetzungen, Abläufe und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Tätigkeit der seinerzeit ehemaligen Bundestagsabgeordneten Achelwilm ohne Ausschreibung bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa und in der Landesvertretung in den Jahren 2022 bis 2023 sowie deren finanzielle Folgen zu untersuchen.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss soll klären,

  • welche Gründe es für die Versetzung von Staatsrätinnen und Staatsräten in den einstweiligen Ruhestand zwischen 2015 und 2025 sowie für die Versetzung bzw. Rückernennung von Staatsrätin Treu im Einzelnen gab sowie durch welche Personen aufgrund welcher Erwägungen hierzu Entscheidungen vorbereitet, beeinflusst und / oder getroffen wurden,
  • ob die gesetzlichen Vorgaben für die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand bzw. im Falle der Staatsrätin Treu für die Rückernennung jeweils eingehalten wurden und das Ermessen fehlerfrei ausgeübt wurde,
  • welche Verantwortlichkeiten insoweit aufseiten des Senates als Kollektivorgan sowie einzelner Senatsmitglieder und / oder Staatsrätinnen und Staatsräte vorliegen,
  • welche finanziellen Folgen die Versetzung der Staatsrätinnen und Staatsräte in den einstweiligen Ruhestand für die Freie Hansestadt Bremen hatte und haben wird,
  • sofern eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand rechtswidrig war oder im Falle der Staatsrätin Treu die Versetzung bzw. Rückernennung rechtswidrig war – ob und ggf. gegen wen insoweit Regressansprüche der Freien Hansestadt Bremen bestehen sowie
  • welche Gründe es für Tätigkeit der damals ehemaligen Bundestagsabgeordneten Achelwilm im Wirtschaftsressort und in der Landesvertretung gab – insbesondere ob es eine gegen Art. 33 Absatz 2 GG verstoßende koalitionäre Absprache gab, dass der Partei DIE LINKE eine Koordinierungsperson in der Landesvertretung „zustehen“ würde – und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Absehen von der Ausschreibung sowohl ihrer Stelle im Wirtschaftsressort als auch in der Landesvertretung vorlagen; insoweit sind auch die Verantwortlichkeiten aufseiten des Senates als Kollektivorgan sowie einzelner Senatsmitglieder und / oder Staatsrätinnen und Staatsräte zu untersuchen.

Zu untersuchen ist ferner, ob die in die vorgenannten Vorgänge eingebundenen Senatorinnen, Senatoren, Staatsrätinnen, Staatsräte, Ressortmitarbeiterinnen und Ressortmitarbeiter den Senat, die Bürgerschaft (Landtag), ihre Gremien und die Deputationen sowie die Öffentlichkeit stets vollständig und zutreffend über alle wesentlichen Aspekte dieser Vorgänge informiert haben.

Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich auf die 19., 20. und 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft. Um auch die vorbereitende Entscheidungsfindung zu untersuchen, wird konkret der Zeitraum von der Bürgerschaftswahl am 10. Mai 2015 bis zur formellen Einsetzung des Untersuchungsausschusses einbezogen.

Der Untersuchungsausschuss soll auf Grundlage seiner Erkenntnisse auch Handlungsempfehlungen erarbeiten, um die gesetzlichen und organisatorischen Grundlagen für die Versetzung von Staatsrätinnen und Staatsräten in den einstweiligen Ruhestand zu präzisieren, die Transparenz solcher Entscheidungen zu erhöhen und mögliche Fehlanreize bei der Versorgung dauerhaft zu beseitigen. Über das Ergebnis der Untersuchung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen ist der Bürgerschaft (Landtag) Bericht zu erstatten.

Der Untersuchungsauftrag erstreckt sich auf folgende Themenkomplexe:

  • Untersuchung der Gründe, der Motive, der gesetzlichen Voraussetzungen, des tatsächlichen Ablaufs und der Kommunikation zur Versetzung von
    • Staatsrätin Strebl,
    • Staatsrat Wiebe,
    • Staatsrätin Hiller,
    • Staatsrat Siering und
    • Staatsrätin Komoss
    in den einstweiligen Ruhestand sowie der weiteren in den einstweiligen Ruhestand versetzten Staatsrätinnen und Staatsräte,
  • Untersuchung, ob parteipolitische Erwägungen, bei der Entscheidung, Staatsrätinnen oder Staatsräte in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen oder anderweitig zu verwenden, eine Rolle gespielt haben,
  • Untersuchung, ob und wie
    • der Senator für Finanzen,
    • die Senatskanzlei und
    • der Präsident des Senats
    die Versetzung von Staatsrätinnen und Staatsräten in den einstweiligen Ruhestand jeweils geprüft hat und welche Empfehlungen gegebenenfalls an die zuständigen Senatorinnen und Senatoren sowie andere Dienststellen gegeben wurden,
  • Ggf. Ermittlung der Höhe des entstandenen finanziellen Schadens durch unrechtmäßige Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand und Durchführung einer haushaltsrechtlichen Bewertung,
  • Untersuchung der Gründe, der Motive, der gesetzlichen Voraussetzungen, des tatsächlichen Ablaufs, der Beteiligung und der Kommunikation zur Versetzung bzw. Rückernennung von Staatsrätin Treu in ein anderes Amt unter Einschluss der Prüfung der Voraussetzungen für die dortige Verbeamtung, der von ihr im neuen Amt wahrgenommenen Aufgaben und der finanziellen Auswirkungen,
  • Untersuchung, ob und in welchem Umfang unrechtmäßig gewährte Zahlungen durch die Freie Hansestadt Bremen zurückgefordert werden können oder anderweitige Regressansprüche bestehen,
  • Untersuchung der Gründe, der Motive, der gesetzlichen Voraussetzungen, des tatsächlichen Ablaufs und der Kommunikation bei der ohne Ausschreibung erfolgten Besetzung der Stellen im Wirtschaftsressort und in der Landesvertretung mit Doris Achelwilm, unter Einschluss der Prüfung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 5 BremBeamtG, der finanziellen Auswirkungen und etwaiger Regressansprüche der Freien Hansestadt Bremen,
  • Untersuchung der Willensbildung des Senats zu den vorgenannten Vorgängen,
  • Informationsverhalten der in die vorgenannten Vorgänge eingebundenen Senatorinnen, Senatoren, Staatsrätinnen, Staatsräte, Ressortmitarbeiterinnen und Ressortmitarbeiter gegenüber dem Senat, der Bürgerschaft (Landtag), deren Gremien und Deputationen sowie der Öffentlichkeit,
  • Prüfung, ob die geltenden rechtlichen Regelungen über die Ruhestandsversetzung und Versorgung von Staatsrätinnen und Staatsräten noch zeitgemäß sind, sowie Entwicklung möglicher Reformvorschläge zur Stärkung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Wirtschaftlichkeit.

Mitglieder


Stellvertretender Vorsitzender


Mitglied


stellv. Mitglied