Untersuchungsausschüsse

Die Bürgerschaft hat das Recht, parlamentarische Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Die Einsetzung verlangt die Stimmen von einem Viertel der Abgeordneten. Diese Ausschüsse können Beweise erheben, Zeugen und Sachverständige vorladen, vernehmen und vereidigen. Sie können auch das Zeugniszwangsverfahren gegen sie durchführen.

Untersuchungsausschüsse mit ausführlichen Informationen

17. Wahlperiode (2007 - 2011)

Keine Untersuchungsausschüsse in dieser Wahlperiode.

Untersuchungsausschüsse mit Kurzinformationen

14. Wahlperiode (1995 - 1999)