Untersuchungsausschüsse
Die Bürgerschaft hat das Recht, parlamentarische Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Die Einsetzung verlangt die Stimmen von einem Viertel der Abgeordneten. Diese Ausschüsse können Beweise erheben, Zeugen und Sachverständige vorladen, vernehmen und vereidigen. Sie können auch das Zeugniszwangsverfahren gegen sie durchführen.
Untersuchungsausschüsse mit ausführlichen Informationen
19. Wahlperiode (2015-2019)
- Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der Gründe, des Ablaufs und der Aufarbeitung des organisierten Sozialleistungsbetruges in Bremerhaven in der Zeit mindestens von Anfang 2013 bis April 2016 (PUA Sozialbetrugsverdacht)
- Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der Gründe und des Ablaufs des Anti-Terror-Einsatzes vom 27. Februar bis 1. März 2015 in Bremen
(PUA Anti-Terror-Einsatz)
18. Wahlperiode (2011 - 2015)
- UA zur Untersuchung von Kostensteigerungen, Bauzeitenverzögerungen, Planungsfehlern und Baumängeln beim Teilersatzneubau am Klinikum Bremen-Mitte (PUA Krankenhausneubau)
- UA zur Aufklärung der Umstände der Infektionswelle und der Todesfälle von frühgeborenen Kindern in der neonatologischen Intensivstation im Klinikum Bremen-Mitte (KBM) sowie der damit in Zusammenhang stehenden mutmaßlichen Missachtung von Vorschriften der Krankenhaushygiene, der Nichtbeachtung von Meldevorschriften sowie struktureller, personeller und organisatorischer Mängel hinsichtlich der Einhaltung von Hygienevorschriften und Notwendigkeiten und Möglichkeiten von Verbesserungen in diesem Bereich (PUA Krankenhauskeime)
17. Wahlperiode (2007 - 2011)
Keine Untersuchungsausschüsse in dieser Wahlperiode.