Abschlussbericht

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Bericht des Untersuchungsausschusses „Bau und Immobilien“

1.0 M

Unregelmäßigkeiten bei Bauvorhaben und Immobiliengeschäften zum Schaden Bremens

Mitglieder

Vorsitzender:
Kleen, Hermann (Fraktion SPD)

Stellvertretende Vorsitzende:
Hannken, Catrin (Fraktion CDU)

Mitglieder:
Arnold-Cramer, Ursula (Fraktion SPD)
Ehmke, Thomas (Fraktion SPD)
Dr. Güldner, Matthias (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Hannken, Catrin (Fraktion CDU)
Kleen, Hermann (Fraktion SPD)
Oppermann, Karl Uwe (Fraktion CDU)

Stellvertreter/-innen:
Berk, Gerlinde (Fraktion SPD)
Jansen, Helga (Fraktion SPD)
Mützelburg, Dieter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Nalazek, Rainer (Fraktion SPD)
Rohmeyer, Claas (Fraktion CDU)
Teiser, Michael (Fraktion CDU)

Einsetzungsbeschluss

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt einen aus sechs Mitgliedern und sechs stellvertretenden Mitgliedern bestehenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein mit dem Auftrag, im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Landes unzulässige Einflussnahme oder Bevorzugung und finanziellen Schaden zum Nachteil Bremens im Bereich von Grundstücks und Gebäudekäufen und -verkäufen, Bauaufträgen und Anmietungsentscheidungen zu untersuchen.

Der Untersuchungsauftrag erstreckt sich auf:

  • die politisch administrative Verantwortung des Senats, insbesondere des Senators für Wirtschaft und Häfen, des Senators für Bau und Umwelt und des Senators für Finanzen sowie der nachgeordneten Dienststellen und Eigengesellschaften;
  • unzulässige Einflussnahme auf die politischen und administrativen Entscheidungen durch Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme oder Begünstigung (Korruption);
  • unzulässige Bevorzugung durch politische und administrative Entscheidungen;
  • fiskalische Auswirkungen der zu untersuchenden Vorhaben zum Schaden Bremens;
  • Konsequenzen aus den untersuchten Vorhaben in Form veränderter Verfahren und einer verbesserten administrativen und parlamentarischen Kontrolle.


Es sollen insbesondere folgende Sachverhalte untersucht werden:

  • Beeinflussung von Kauf- oder Verkaufsentscheidungen von Grundstücken oder Liegenschaften sowie von Planungs-, Entwicklungs- und Bauaufträgen;
  • Gründe und Auswirkungen von Verzicht auf oder Einschränkung von Ausschreibungen;
  • Hintergründe von fehlenden oder mangelhaften Werteermittlungen sowie von Nebenabreden und Koppelgeschäften;
  • Abweichungen von gesetzlichen oder politischen Vorgaben und Richtlinien;
  • Zusammenhang von Kauf- bzw. Verkaufsgeschäften mit anschließenden Anmietungen durch die Freie Hansestadt Bremen;
  • Strukturen von Zuständigkeiten und Verfahren, die die korrekte und rentierliche Abwicklung von Käufen, Verkäufen oder Bauvorhaben behindern.


Die oben genannten Sachverhalte sollen insbesondere anhand folgender Vorhaben untersucht werden:

  • Siemens-Hochhaus,
  • Polizeihaus am Wall,
  • Polizeipräsidium in der Vahr,
  • Bahnhofsvorplatz,
  • Contrescarpe-Center,
  • Großmarkt-Neubau,
  • Weserstadion Ostkurve.

Verfahrensordnung

Verfahrensordnung des Untersuchungsausschusses beschlossen am 20. März 2002

  1. Bezeichnung des Untersuchungsausschusses
    Der Ausschuss trägt die Kurzbezeichnung Untersuchungsausschuss "Bau und Immobilien".
  2. Teilnahme der stellvertretenden Mitglieder an den Ausschusssitzungen
    Die stellvertretenden Mitglieder können an den nichtöffentlichen Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Bei den öffentlichen Beweisaufnahmen haben sie kein Fragerecht, es sei denn, sie vertreten ein Mitglied. Nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Untersuchungsausschussgesetz besteht keine persönliche Stellvertretung.
  3. Teilnahme von Fraktionsassistenten
    Der Ausschuss ist mit der Teilnahme jeweils eines namentlich benannten Fraktionsassistenten an den nichtöffentlichen Sitzungen einverstanden. Die Fraktionsassistenten werden darauf hingewiesen, dass sie hinsichtlich ihrer Verschwiegenheit den gleichen Pflichten unterliegen wie die Mitarbeiter der Verwaltung der Bürgerschaft, und nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet.
  4. Anwesenheit von Senatsvertretern
    Im Hinblick auf Art. 98 Abs. 1 LV werden dem Senat Einladungen zu den Ausschusssitzungen übermittelt. Zu nichtöffentlichen Sitzungen haben Vertreter des Senats keinen Zutritt (Art. 98 Abs. 3 Satz 2 LV).
  5. Protokollführung im Ausschuss
    Von den Beweisaufnahmen werden Wortprotokolle, von den nichtöffentlichen Sitzungen grundsätzlich Beschlussprotokolle erstellt. Einsicht in die Protokolle der öffentlichen Beweisaufnahme wird erst gewährt, nachdem sie den vernommenen Zeugen vorgelegen haben.
  6. Information der Presse
    Die Information der Presse erfolgt durch mit allen Fraktionen abgesprochene Presseerklärungen oder durch Pressekonferenzen, an denen der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen teilnehmen. Die übrigen Mitglieder und Stellvertreter können teilnehmen.
  7. Verwendung von Unterlagen
    Unterlagen, die nicht zuvor allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt worden sind, dürfen bei Zeugenbefragungen nicht herangezogen werden.
  8. Schriftwechsel der Ausschussassistenz
    Jeder im Ausschuss vertretenen Fraktion und den Fraktionsassistenten wird ein Exemplar des geführten Schriftwechsels zur Verfügung gestellt (Kleiner Verteiler).
  9. Vervielfältigung der Akten
    Die Fraktionen werden von dem Eingang des Aktenmaterials unterrichtet. Sie erhalten Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen Tagen die Akten durchzusehen. Die von den Ausschussmitgliedern gekennzeichneten Unterlagen werden, sofern nicht nach Nr. 14 e) etwas anderes beschlossen wird, danach kopiert und an alle Ausschussmitglieder über die in der Geschäftsstelle eingerichteten Fächer verteilt.
  10. Reihenfolge der Befragung
    In den öffentlichen Beweisaufnahmen erhält zunächst der Vorsitzende, dann der stellvertretende Vorsitzende, dann der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Möglichkeit zur Befragung. Nach Abschluss der ersten Befragungsrunde werden weitere Befragungen in der Reihenfolge der Wortmeldungen durchgeführt.
  11. Rechtsstellung der Zeugen
    Rechtsbeistände von Zeugen haben das Recht, bei der Vernehmung ihres Mandanten anwesend zu sein. Sie können keine Beweisanträge stellen. Der Ausschuss wird aber Anregungen zu Beweiserhebungen entgegennehmen, sie prüfen und ihnen folgen, wenn er sie für berechtigt hält.
  12. Öffentlichkeit der Beweiserhebung
    Der Untersuchungsausschuss lässt Live-Rundfunkübertragungen bei öffentlichen Beweisaufnahmen nicht zu. Mitschnitte durch den Hörfunk sind bei öffentlichen Beweisaufnahmen zur Verwendung für O-Ton-Sequenzen in Reportagen zulässig.
  13. Behandlung anonymer Hinweise
    Anonyme Hinweise werden in der Regel vom Ausschuss nicht berücksichtigt. Im Einzelfall entscheiden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit dem Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, ob ein anonymer Hinweis so substanziiert ist, dass er in die Beratungen eingeführt wird. Bei anonymen Hinweisen, die nicht dem Ausschuss, sondern einzelnen Mitgliedern bzw. Fraktionen zugehen, entscheidet zunächst das Mitglied bzw. die jeweilige Fraktion über die Relevanz des Hinweises. Halten sie ihn für substanziiert, wird der anonyme Hinweis dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter sowie dem Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugeleitet, die über die weitere Verwendung befinden. In Zweifelsfällen entscheidet der Ausschuss, ob entsprechenden Hinweisen weiter nachgegangen wird.
  14. Verfahren zur Behandlung von Akten
    a) Akten oder Teile von Akten, die von der übersendenden Stelle bei der übergabe an den Untersuchungsausschuss ausdrücklich als "vertraulich" bezeichnet werden, und die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft gelten als vom UA mit einem Beschluss nach § 7 Abs. 5 UAG versehen.

    b) Aufgrund des Vertraulichkeitsbeschlusses besteht im Hinblick auf den Inhalt der der Vertraulichkeit unterliegenden Akten die Pflicht zur Verschwiegenheit. Auf § 353 b Abs. 2 StGB wird hingewiesen.

    c) Die der Vertraulichkeit unterliegenden Akten sind zugänglich den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des UA, den benannten Fraktionsassistenten sowie den mit der Betreuung des Ausschusses beauftragten Bediensteten der Bürgerschaft. Der Umgang mit diesen Akten ist im Verantwortungsbereich eines jeden Empfängers so zu organisieren, dass andere als die in Satz 1 genannten Personen keinen Zugang haben.

    d) Der UA behält sich vor, einen Vertraulichkeitsbeschluss hinsichtlich einzelner Akten oder Aktenbestandteile für Zwecke der Verwendung in öffentlicher Beweisaufnahme und/oder im Abschlussbericht aufzuheben. Hat eine öffentliche Stelle Akten oder Aktenbestandteile für vertraulich erklärt, wird die Vertraulichkeit nur mit deren Einverständnis oder aufgrund gerichtlicher Entscheidungen aufgehoben.

    e) Für Akten von besonderer Schutzwürdigkeit (VS-Sachen, Personalakten etc.) kann der Ausschuss abweichende und/oder ergänzende Regelungen beschließen.

    f) Der Vertraulichkeit unterliegende Akten, die sich im Besitz der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des UA und der Fraktionsassistenten befinden, sind nach Auflösung des UA der Verwaltung der Bürgerschaft zwecks Vernichtung zurückzugeben.

    g) Akten (vertrauliche und nicht vertrauliche) dürfen nur von den unter Buchstabe c) Satz 1 genannten Personen eingesehen und nur innerhalb dieses Personenkreises weitergegeben werden.

Zeugen

Zeuge

Funktion

Backhaus, Volker

Amtsleiter beim Grundstücksamt/GBI

Baltes, Joachim, Prof. Dr.

(ehem.) Staatsrat beim Senator für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung

Bayer, Herr Dr.

2. Vergabekammer beim Senator für Bau und Umwelt

Behnken, Herr

Hanseatische Projektentwicklungsgesellschaft mbH (HAPEG)

Bischoff, Jürgen

Senator für Finanzen

Block, Günter

Referatsleiter beim Senator für Finanzen

Bock und Pollach, Hans-Georg, von

Staatsrat beim Senator für Inneres

Böhmert, Franz, Dr.

Sport-Verein "Werder" von 1899 e. V.

Borttscheller, Ralf

Mitglied des Senats, Senator für Inneres

Brühl, Eberhardt

Informeller Freundeskreis SV Werder

Brünjes, Jochen

Referatsleiter im Sportamt

Bücking, Robert

Ortsamt-Mitte/Östliche Vorstadt

Büssing, Burkhard

Bauunternehmen Langförden

Coors, Herr

AIC Planungsbüro Coors GmbH

Damm, Dietrich

Referatsleiter beim Senator für Finanzen

Dannemann, Günter, Dr.

Staatsrat beim Senator für Finanzen

Dittbrenner, Claus

(ehem.) MdBB (SPD)

Dombrowski, Herr

Hanseatische Projektentwicklungsgesellschaft mbH

Dücker, Herr

2. Vergabekammer beim Senator für Bau und Umwelt

Düren, Paul-Wilhelm

Referatsleiter beim Senator für Wirtschaft und Häfen

Eckhoff, Jens

MdBB (CDU)

Facklam, Rolf-Gerhard

Abteilungsleiter und Senatsrat beim Senator für Inneres

Fischer, Heiko

Prokurist der HIBEG, jetzt BIG

Fischer, Klaus-Dieter

Sport-Verein "Werder" von 1899 e. V.

Flottau, Frank

Senator für Finanzen

Frademann, Gertrud

Referatsleiterin -Grundstücksverkehr- beim Grundstücksamt

Friedrich, Annegret

Rechnungshof

Ganten, Hans, Prof. Dr.

Rechtsanwalt

Geertz, Klaus

HIBEG, jetzt Bremer Aufbau-Bank

Gieschler, Jochen

Fa. Schlüter, Stahl- und Betonbau Bremen

Gottwald, Dr.

FIDES Treuhandgesellschaft

Grewe-Wacker, Marianne

Dienststellenleiterin beim Senator für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Europaangelegenheiten

Grotheer-Hüneke, Marlis

Referatsleiterin des Liegenschaftswesens beim Senator für Finanzen

Hahm, Erik

Hahm-Brieger & Co. GmbH, Kfm. Gewerbe- und Industrieberatungsgesellschaft, Bremen/Berlin

Haller, Frank, Prof. Dr.

Staatsrat beim Senator für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Europaangelegenheiten

Hamann, Werner

Leiter Verdingungsstelle BBB

Plaggenmeier, Arno

Malerbetrieb Bremen

Pleister, Hans

Referatsleiter beim Senator für Inneres, Kultur und Sport

Pottstock, Carl-Heinz

Senator für Finanzen

Pusch, Heinz-Jürgen

Polizeiführungsstab, Polizeipräsidium

Rüter, Herr

KG Allgemeine Leasing, Hamburg

Schreiber, Karl-Heinz

(ehem.) MdBB (SPD)

Schulenberg, Klaus-Peter

KPS Programme Schulenberg GmbH & Co. KG, Bremen

Schulte, Bernt, Dr.

Mitglied des Senats, Senator für Bau

Sommer, Dr.

FIDES Treuhandgesellschaft

Spielhoff, Lothar

Präsident des Rechnungshofes Bremen

Steinweg, Wilfried

Oberfinanzdirektion und BreHoch

Strauß und Torney, Falko, von

Hochbauamt/Betriebsleiter bei BreHoch, Bremer Baubetrieb (BBB)

Suling, Heinrich

Mitarbeiter Firma Zechbau GmbH

Swakowki,

Rechnungshof

Thomas, Martin

MdBB (Bündnis 90/Die Grünen), Aufsichtsrat Bremer Sport- und Freizeit GmbH

Timm, Klaus-Wilhelm

Abteilungsleiter beim Senator für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Europaangelegenheiten

Turk, W.

Architekt (Architektenkammer)

Voigt, Wolfrat

Mitarbeiter der Firma Zechbau GmbH

Wagner, Herr, Dr.

Architektenkammer

Westermann, Jürgen

Geschäftsführer GBI

Wichern, Günter Dipl. Ing.

Architekt (Architektenkammer)

Windhorst, Uwe

Bautischlerei Bassum

Zantke, Gottfried, Prof.

Abteilungsleiter für Bau beim Senator für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung und Geschäftsführer der BMB GmbH

Zech, Kurt

Geschäftsführer der Firma Zechbau GmbH

Zedel, Wolfgang

Referatsleiter -Betriebswirtschaft, Preisrecht- beim Senator für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Europaangelegenheiten und Vergabeprüfstelle beim SfWMTE

Zimmermann, Manfred, Dr.

Weser Wohnbau GmbH