Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ (20. Wahlperiode)

Die Bremische Bürgerschaft hat Anfang 2020 eine Enquetekommission eingesetzt. Ihr Auftrag: Eine „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ zu entwickeln. Dazu gehören u.a. konkrete Vorschläge, wie das Land Bremen seine Emissionen gemäß des Pariser Klimaschutzabkommens bis 2030 reduzieren kann. Die Enquetekommission hat im Mai 2020 die Arbeit aufgenommen und im Dezember 2021 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dieser wurde am 23. Februar 2022 in der 34. Sitzung von der Bremischen Bürgerschaft zur Kenntnis genommen.

Enquetekommissionen werden in Parlamenten vor allem bei wichtigen und sehr großen Sachkomplexen eingesetzt. Das Besondere: Abgeordnete und externe Sachverständige arbeiten hier gemeinsam, um zu einer Lösung zu kommen. Die Klima-Enquete ist die erste Enquetekommission in Bremen überhaupt.

Protokolle & Aufzeichnungen:

Die Enquetekommission hat beschlossen, ihre Sitzungen soweit wie möglich klimafreundlich durchzuführen und für diese eine CO2-Bilanz erstellen zu lassen. Für die Ermittlung der durch die Präsenzsitzungen der Enquetekommission verursachten CO2-Emissionen wurde eine exemplarische  Sitzung bilanziert. Die CO2-Emissionen wurden entsprechend der Anzahl der durchgeführten Präsenzsitzungen hochskaliert. Die durch die digitalen Sitzungen verursachten Emissionen wurden ebenfalls berechnet.
Die Emissionen, die nicht vermieden werden konnten, wurden über den Bremer Klimafonds der „Partnerschaft Umwelt Unternehmen“ mit 195 Euro pro Tonne CO2 kompensiert.

Abschlussbericht, Zwischenbericht & Stellungnahmen zum Zwischenbericht

Den Abschlussbericht (Dezember 2021) und den Zwischenbericht der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ (März 2021) sowie die Stellungnahmen verschiedener Institutionen zum Zwischenbericht finden Sie HIER.

Einsetzungsbeschluss vom 30. Januar 2020

  1. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) beschließt nach § 72 Geschäftsordnung die Einsetzung einer Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“.
  2. Auftrag der Enquetekommission ist die Bearbeitung von Fragestellungen und die Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zu folgenden Themenbereichen:
    • Festlegung eines aus dem Pariser Klimaschutzabkommen abgeleiteten Klimaschutzziels 2030 für das Land Bremen;
    • Erarbeitung eines oder mehrerer diesem Ziel entsprechenden Klimaschutzszenarien 2030 für das Land Bremen;
    • Festlegung von daraus abgeleiteten Klimaschutzzielen für einzelne Sektoren;
    • Erarbeitung von konkreten politischen Konzepten sowie Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen zur CO2-Reduktion, die zum Erreichen des Klimaschutzszenarios 2030 geeignet sind, in den Bereichen
      • Stromerzeugung
      • Wärmeversorgung und energetische Optimierung von Bestandsgebäuden und Neubauten
      • klimafreundliche Stadtentwicklung und deren Anpassung an den unvermeidbaren Klimawandel
      • Mobilität
      • Sektoren Industrie, Handwerk und Dienstleistung
      • Ernährung
      • privater Konsum
      • Kernbereich der Verwaltung
      • natürlicher Treibhausgas- bzw. Kohlenstoffsenken
    • Abschätzung der dazu erforderlichen finanziellen Ressourcen;
    • Überprüfung von bestehenden und Entwicklung von neuen bildungspolitischen Instrumenten zur Sensibilisierung für Klimaschutz in der schulischen, der außerschulischen und der Erwachsenenbildung.
    • Überprüfen von bestehenden und Entwicklung von arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftspolitischen Instrumenten zur Beschäftigungssicherung, Weiterbildung und Qualifizierung angesichts anstehender Herausforderungen im notwendigen Strukturwandel.
  3. Die Enquetekommission ist dabei folgenden Zielsetzungen verpflichtet:
    • Einhaltung vereinbarter Klimaschutzziele, insbesondere des Klimaschutzabkommens von Paris;
    • Angemessener Beitrag Bremens zur Einhaltung des global verbleibenden Treibhausgasbudgets unter Berücksichtigung von Klimagerechtigkeit;
    • Berücksichtigung sozialer Gerechtigkeit und insbesondere einer sozial ausgewogenen Verteilung sowohl der erforderlichen Lasten der Klimaschutzanstrengungen, insbesondere in Hinblick auf Armutslagen, Beschäftigungsfragen und Geschlechtergerechtigkeit, als auch der erwartbaren Gewinne für die Lebensqualität;
    • Vermeidung von Lock-in-Effekten (das heißt beispielsweise Vermeidung von Entscheidungen bezogen auf Investitionen mit langfristiger Wirkung, die noch vor Ende ihrer Lebensdauer inkompatibel mit einem klimaneutralen Bundesland sind) durch Berücksichtigung einer Perspektive bis 2050 in den Szenarien und Handlungsempfehlungen.
  4. Die Enquetekommission wird gebeten, der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) binnen achtzehn Monaten einen schriftlichen Abschlussbericht zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Frist für den Abschlussbericht kann, falls es die Beratung und Abarbeitung der Arbeitsaufträge durch die Enquetekommission erfordert, verlängert werden.
  5. Die Enquetekommission besteht aus 18 Mitgliedern:
    9 Abgeordneten (CDU 3, SPD 2, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2, DIE LINKE 1, FDP 1) und
    9 Sachverständigen (CDU 3, SPD 2, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2, DIE LINKE 1, FDP 1) und
    9 stellvertretenden Mitgliedern aus dem Kreis der Abgeordneten (CDU 3, SPD 2, GRÜNE 2, LINKE 1, FDP 1).
    Die Enquetekommission gibt sich eine Verfahrensordnung. Die Sitzungen der Enquetekommission sind grundsätzlich öffentlich und möglichst klimafreundlich durchzuführen. Die Enquetekommission kann ständige Gäste zu ihren Sitzungen zulassen.
  6. Der Enquetekommission wird in entsprechender Anwendung des Art. 105 Abs. 5 S. 6 der Bremischen Landesverfassung ein Arbeitsstab zur Verfügung gestellt. Der Senat wird gebeten, die Personalgewinnung für die Arbeit der Enquetekommission zu unterstützen. Den Fraktionen werden zusätzlich für die Dauer der Enquetekommission Geldleistungen entsprechend § 40 Absatz 2 Satz 3 Bremisches Abgeordnetengesetz, beispielsweise für zusätzliches Personal und Büroausstattung, gegen Nachweis der tatsächlichen Kosten, zur Verfügung gestellt. Die für die Durchführung dieser Enquetekommission benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel werden auf Antrag der Bürgerschaftskanzlei durch den Senat überplanmäßig bereitgestellt.

Das war die Enquetekommission

Der Enquetekommission gehörten 18 Mitglieder an. Sie bestand zu gleichen Teilen aus Abgeordneten und externen Sachverständigen. Außerdem gab es neun stellvertretende Mitglieder aus dem Kreis der Abgeordneten. Die Zusammensetzung der Enquetekommission spiegelte das Mehrheitsverhältnis der Bürgerschaft wider. Martin Michalik (CDU) wurde als Vorsitzender und Dr. Dr. Carsten Sieling (SPD) als stellvertretender Vorsitzender gewählt. Die fünf vertretenen Fraktionen konnten entsprechend ihrer Fraktionsstärke eine Anzahl an sachverständigen Mitgliedern benennen.

Liste der Mitglieder der Enquetekommission

 

Vorsitzender

Stellvertretender Vorsitzender

Mitglied

stellv. Mitglied

Außerdem wurden folgende 15 ständige Gäste benannt, die an den öffentlichen Sitzungen der Enquetekommission teilnehmen und ein Rederecht erhalten konnten.

Liste der ständigen Gäste der Enquetekommission

  • Ein*e Vertreter*in der Handelskammer Bremen- IHK für Bremen und Bremerhaven
  • Ein*e Vertreter*in der Handwerkskammer Bremen
  • Ein*e Vertreter*in der Arbeitnehmerkammer Bremen
  • Ein*e Vertreter*in des DGB Region Bremen-Elbe-Weser
  • Ein*e Vertreter*in des BUND, Landesverband Bremen
  • Ein*e Vertreter*in des Nabu, Landesverband Bremen
  • Ein*e Vertreter*in der Fridays for Future Bremen
  • Ein*e Vertreter*in der Fridays for Future Bremerhaven
  • Ein*e Vertreter*in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V.
  • Ein*e Vertreter*in der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
  • Ein*e Vertreter*in der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
  • Ein*e Vertreter*in der Senatorin für Wissenschaft und Häfen
  • Eine*r Vertreter*in des Senators für Finanzen
  • Ein*e Vertreter*in der Senatskanzlei
  • Ein*e Vertreter*in des Magistrats der Stadt Bremerhaven

Die ständigen Gäste wurden so ausgewählt, dass ein breites Spektrum zivilgesellschaftlicher Interessen vertreten war. Außerdem waren die Ressorts vertreten, die fachlich einen Bezug zu den Themen der Enquetekommission haben.
Im Rahmen der Sitzung der Enquetekommission am 26. Juni 2020 haben sich die ständigen Gäste vorgestellt. Sie sollten der Kommission zum Beispiel ihre Einschätzung zur aktuellen Situation des Klimaschutzes geben, ihre eigenen Klimaschutzbeiträge und -aktivitäten erläutern sowie ihre Erwartungen an die Kommission formulieren. In unserem Sitzungssystem finden Sie die Stellungnahmen der ständigen Gäste.

Gutachten

Für die Arbeit der Enquetekommission bedurfte es in drei Fällen weitergehender Informationen, die weder in den fachlich zuständigen Ressorts noch Behörden in Bremen vorlagen oder durch die Einladung von sachverständigen Gästen erlangt werden konnten.

  1. In ihrer Sitzung am 27.November 2020 beschloss die Enquetekommission daher die Beauftragung eines Gutachtens zur „Analyse der zukünftigen CO2-neutralen Wärmeversorgungsoptionen und politisch-rechtlichen Handlungsoptionen im Land Bremen“. Die „HIC Hamburg Institut Consulting GmbH“(HIC)wurde mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt.  Die Ergebnisse wurden in der Sitzung der Enquetekommission am 11. Juni 2021 vorgestellt.
  2. Die Enquetekommission beschloss am 16.April 2021, einen Auftrag zur Abschätzung der erschließbaren CO2-Potenziale durch die für den Bereich “Gebäude und Wohnen” im Zwischenbericht vorgeschlagenen Maßnahmen zu vergeben. Das „Institut  für Ressourceneffizienz und Energiestrategien GmbH“(IREES) hat die CO2-Bilanzierungen der entsprechenden Maßnahmen vorgenommen und die Untersuchungsergebnisse in der Sitzung der Enquetekommission am 17. September 2021 präsentiert.
  3. Darüber hinaus wurde Herr Prof. Dr. Wieland nach einem Beschluss am 2. November 2021 mit einem Gutachten zur „Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Deckung des Finanzbedarfs für die nötigen  Investitionen in Klimaneutralität im Land Bremen“ beauftragt. Die Ergebnisse wurden den Mitgliedern der Enquetekommission am 11. Februar 2022 präsentiert.

So arbeitete die Enquetekommission

Die Enquetekommission hat sieben Arbeitsgruppen gebildet:

Es gab die folgenden Arbeitsgruppen:

  • AG 1: „Energie und Abfallwirtschaft“
  • AG 2: „Industrie und Wirtschaft“
  • AG 3: „Gebäude, Wohnen, Stadtentwicklung, Klimaanpassung“
  • AG 4: „Mobilität und Verkehr“
  • AG 5: „Klimabildung und Wissenschaft“
  • AG 6: „Konsum und Ernährung“

In den Arbeitsgruppen waren jeweils zwei bis drei Sachverständige und etwa ebenso viele Politiker:innen vertreten. Die koordinierende Leitung übernahmen ein:e Sachverständige:r  und ein:e Politiker:in gemeinsam.
Die Arbeitsgruppen unterstützten die Organisation und inhaltliche Gestaltung der öffentlichen Sitzungen, in dem sie zum Beispiel Redner:innen für die nächsten Termine vorschlugen und dafür auch die Fragestellungen entwickelten. Die Vorschläge wurden den Obleuten zur Entscheidung vorgelegt.

Die Arbeitsgruppen hatten zudem die Aufgabe, Ergebnisse zu sichern und diese zunächst im Zwischenbericht festzuhalten. Nach einer weiteren Arbeitsphase erstellten sie ebenfalls die Textentwürfe für den Abschlussbericht.

So sah der Zeitplan aus

Bis zur Vorlage des Abschlussberichts hat die Enquetekommission von Mai 2020 bis Dezember 2021 17 öffentliche Sitzungen durchgeführt, die je nach Infektionsgeschehen als Präsenzsitzung, „Hybridsitzung“ oder per Videokonferenz stattgefunden haben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bei allen Sitzungsformen sichergestellt. Darüber hinaus trafen sich die Mitglieder der Enquetekommission zu sechs nichtöffentlichen Sitzungen bzw. Klausurtagungen. Für alle öffentlich durchgeführten Sitzungen sind Wortprotokolle angefertigt worden, die hier abgerufen werden können.

 

Nr.

Sitzungstermin

Art

Gegenstand

1

15.05.2020

öffentlich

Konstituierung und Vorstellung des Gutachtens „Energie? und Klimaschutzszenarien für das Jahr 2030“

2

26.06.2020

öffentlich

Handlungs? und Umsetzungsvorschläge für eine Klimaschutzstrategie Bremens aus gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Sicht

A

27.06.2020

Klausurtagung

Vorstellung verschiedener Bilanzierungsmethoden und Ansätze für ein Bremer Klimaziel

3

10.07.2020

öffentlich

„Nationale und Norddeutsche Wasserstoffstrategie“ und Beratung über die bremischen Klimaziele für das Jahr 2030

4

28.08.2020

öffentlich

AG 1: „Energie und Abfallwirtschaft“

5

18.09.2020

öffentlich

AG 2: „Industrie und Wirtschaft“

6

30.10.2020

öffentlich

AG 3: „Gebäude, Wohnen, Stadtentwicklung und Klimaanpassung“

7

27.11.2020

öffentlich

AG 4: „Mobilität und Verkehr“

8

18.12.2020

öffentlich

AG 5: „Klimabildung und Wissenschaft“

9

15.01.2021

öffentlich

AG 6: „Konsum und Ernährung“

B

29.01.2021

Klausurtagung

Fahrplan und Prozesse 2021

10

05.02.2021

öffentlich

Klimaschutz in Bremerhaven und Wasserstoff

11

12.03.2021

öffentlich

Vorstellung des Zwischenberichts der Enquetekommission

12

16.04.2021

öffentlich

Diskussion über Themen der AG 1 „Energie und Abfallwirtschaft“ (Fokus: Solarenergie) und AG 2 „Industrie und Wirtschaft“ (Fokus: Stahlindustrie und Windenergie in Gewerbegebieten)

13

07.05.2021

öffentlich

Diskussion über Themen der AG 4 „Mobilität und Verkehr“ (Fokus: Push?Maßnahmen) und AG 5 „Klimabildung und Wissenschaft“ (Fokus: Fachkräfte)

14

11.06.2021

öffentlich

Vorstellung und Diskussion des ifeu?Folgegutachtens und Wärmegutachtens

C

19.06.2021

Klausurtagung

Finanzbedarfe und Finanzierungsmöglichkeiten

15

09.07.2021

öffentlich

Diskussion über Themen der AG 3 „Gebäude, Wohnen, Stadtentwicklung und Klimaanpassung“ und AG 6 „Konsum und Ernährung“ (Fokus: pflanzenbetonte Ernährung und Kreislaufwirtschaft)

16

17.09.2021

öffentlich

Vorstellung und Diskussion der Gutachten „CO2?Reduktionspotenziale im Bereich Gebäude und Wohnen“ und „Ökologische Transformation und duale Ausbildung in Bremen“ sowie Innovationen grüner Schlüsseltechnologien

D

18.09.2021

Klausurtagung

Diskussion der Klimaziele und wesentlicher Kontroversen

17

15.10.2021

nichtöffentlich

Beratung des Abschlussberichts

18

26.11.2021

nichtöffentlich

Beratung des Abschlussberichts

19

17.12.2021

öffentlich

Vorstellung und Beschluss des Abschlussberichts