Landesteilhabebeirat fordert Mittel aus Sondervermögen für Infrastruktur zum Abbau von Barrieren im ÖPNV, in öffentlichen Straßen sowie öffentlichen Gebäuden
Mit seinem Beschluss vom 05.02.2026 hat der Landesteilhabebeirat den Senat und die Bürgerschaft aufgefordert, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven vollständig barrierefrei ausgebaut werden kann, insbesondere sämtliche Bus- und Straßenbahnhaltestellen spätestens bis zum 31.12.2038 barrierefrei umgestaltet werden. Des Weiteren sollen zusätzliche Mittel zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen) sowie in öffentlichen Gebäuden des Landes sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven bereitgestellt werden.
Der Landesteilhabebeirat hält die Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum, bei öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr für notwendig, damit das Land Bremen sowie seine beiden Stadtgemeinden ihre gesetzlichen Aufträge in diesen Bereichen erfüllen können. Das Land und seine beiden Kommunen sind aufgrund einer Reihe von Vorschriften in der UN-Behindertenrechtskonvention, des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG), des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) sowie des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (BremÖPNV) verpflichtet, Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Verkehrsraum sowie im ÖPNV herzustellen. Nach § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz sollte der öffentliche Personennahverkehr bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei ausgebaut worden sein. Bekanntlich ist dieses Ziel bisher nicht erreicht worden, und nach den Planungen des Senats dürfte es auch frühestens in den 2060-er Jahren erreicht werden.
Insgesamt ist die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Herstellung der Barrierefreiheit in weiten Teilen bisher an fehlenden Haushaltsmitteln gescheitert. Daher ist es nach Auffassung des Landesteilhabebeirats dringend geboten, dass aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität auch Mittel zur Förderung und Stärkung einer barrierefreien Infrastruktur verwendet werden. Dies dient auch der Stärkung der Zukunftsfähigkeit Bremens. Diese Maßnahmen fördern die Entwicklung der sozialen Teilhabe behinderter Menschen und wirken damit der Spaltung unserer Gesellschaft entgegen. Außerdem wird aufgrund des demografischen Wandels und der damit einhergehenden wachsenden Zahl älterer und hochbetagter Menschen der Bedarf an einer barrierefreien Infrastruktur auch in quantitativer Hinsicht weiter steigen. Ist Barrierefreiheit in wichtigen Lebensbereichen hingegen nicht gegeben, dürfte dies zu Kostensteigerungen in den Sozialhaushalten (Eingliederungshilfe, Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege) führen, weil Menschen weniger selbstständig in ihrer eigenen Wohnung leben können. Dieser Entwicklung muss mit zukunftsfähigen Konzepten und sinnvoller Investition entgegengetreten werden – und nicht mit pauschalen Sparerwägungen und Standardabsenkungen bei der Versorgung.
Bremens Landesbehindertenbeauftragter Arne Frankenstein, zugleich Vorsitzender des Landesteilhabebeirats, erklärt zu dem Beschluss: "Den Beschluss des Landesteilhabebeirats begrüße ich ausdrücklich. Er dient der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Schaffung barrierefreier Strukturen im öffentlichen Raum. Hiermit ist Bremen in Verzug. Ohne weitere finanzielle Mittel dürfte es noch Jahrzehnte dauern bis Barrierefreiheit in ausreichendem Umfang gegeben ist."
Der Vorsitzende des Vereins Selbstbestimmt Leben Bremen e.V., Dr. Joachim Steinbrück, meint: „Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland 9,3 Prozent der Menschen als schwerbehindert anerkannt sind, halte ich es für angemessen, wenn 5 Prozent der Infrastrukturmittel für Barrierefreiheit aufgewendet werden. Für das Land Bremen sind dies 47 Millionen Euro. Dies erscheint auf den ersten Blick viel zu sein. Der Betrag wird aber über mehrere Jahre gestreckt, und angesichts der nach wie vor vorhandenen Barrieren beispielsweise in Schulen, Hochschulen und anderen öffentlichen Gebäuden ist dies allenfalls ein auskömmlicher Betrag."
Zum Hintergrund:
Der Bundestag hat 2025 die Schaffung eines Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Milliarden Euro beschlossen. Das Sondervermögen soll der Modernisierung und einer Stärkung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands dienen. Zentrales Ziel des Sondervermögens ist es, das Leben der Bürgerinnen und Bürger und ihren Alltag besser und an vielen Stellen auch einfacher zu machen – durch bessere Kitas, Schulen, Straßen und Schienen, durch günstige und klimafreundliche Energie, durch schnelles Internet und zusätzlichen Wohnraum.
Aus dem Sondervermögen erhalten die Bundesländer und Kommunen 100 Milliarden Euro. Nach dem sog. Königsteiner Schlüssel entfallen davon auf Bremen 940 Millionen Euro. Das „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz“ (LuKIFG) sieht vor, dass die Länder selbst festlegen, wie die ihnen zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen verwendet werden und welche Anteile für Investitionen auf die kommunale Infrastruktur entfallen sollen.
- Dateien:
Beschluss_des_LTHB.pdf151 K
