Dienstag, 26. Februar 2019

Staatsgerichtshof stärkt Abgeordneten-Rechte

Die Vizepräsidenten der Bremischen Bürgerschaft, Sülmez Dogan und Frank Imhoff, begrüßen das Urteil des Staatsgerichtshofs. „Der Staatsgerichtshof hat die inhaltlichen Anforderungen für Antworten des Senats weiter konkretisiert und damit im Ergebnis erneut die Rechte der Abgeordneten gestärkt“.

Staatsgerichtshofs-Präsidentin Ilsemarie Meyer (Mitte)

Die parlamentarischen Informationsrechte sind für die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft von zentraler Bedeutung. Nur so können sie ihrem Auftrag nachkommen, die Regierung zu kontrollieren. Das gilt umso mehr für Einzelabgeordnete und Gruppen, für die die Fragestunde das einzige Element ist, um überhaupt an für sie wesentliche Informationen zu kommen.
Bereits in einem früheren Urteil im Jahr 2017 hatte der Staatsgerichtshof festgestellt, dass der Senat seinen Sorgfaltspflichten bei der Beantwortung der Fragen nicht ausreichend nachgekommen sei.