Neue Legislaturperiode - das sind die nächsten Schritte
Am 31. Mai kommt der Landeswahlausschuss zusammen, um das Endergebnis der Bürgerschaftswahl vom 14. Mai festzustellen. Sobald dieser Schritt erfolgt ist, können die gewählten Kandidat:innen schriftlich die Annahme ihres Mandats erklären. Falls Kandidat:innen ihr Mandat nicht annehmen wollen oder können (dies gilt unter anderem für Senatsmitglieder), ermittelt der Landeswahlleiter dementsprechend Nachrücker:innen.
Als letzte Amtshandlung wird der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft alle neu gewählten Abgeordneten zur konstituierenden Sitzung des Parlaments einladen. Diese wird voraussichtlich am Donnerstag, den 29. Juni, um 10:00 Uhr stattfinden.
In seiner konstituierenden Sitzung, die noch vom derzeitigen Bürgerschaftspräsidenten Frank Imhoff eröffnet wird, wird sich das neue Parlament zunächst eine Geschäftsordnung geben. Grundlage dafür ist die Geschäftsordnung der vorangegangenen Legislaturperiode. Danach wählt die Bürgerschaft
- eine:n Präsident:in
- in einem weiteren Wahlgang zwei Vizepräsident:innen
- in einem dritten Wahlgang die Schriftführer:innen (die genaue Zahl steht noch nicht fest)
- die Mitglieder des Wahlprüfungsgerichts
- die Mitglieder des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses
- die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
Die ersten drei Wahlen erfolgen voraussichtlich in geheimer Wahl.
Im Anschluss an die Plenarsitzung wird der neu gewählte Vorstand (Präsident:in, Vizepräsident:innen, Schriftführer:innen) zum ersten Mal zusammenkommen, um die Termine für die nächsten Plenarsitzungen zu beschließen. Dazu zählt auch die Sitzung für die Wahl eines neuen Senats.