Untersuchungsausschuss befragt Gerichtsmediziner und Pathologen
Der Untersuchungsausschuss „Krankenhauskeime“ hat in seiner vierten öffentlichen Beweisaufnahme heute (7. Februar 2012) die Leiter der Institute für Rechts- und Verkehrsmedizin (IRVM), für Pathologie und für Klinische Neuropathologie am Klinikum Bremen-Mitte sowie einen weiteren Pathologen aus Bielefeld gehört. Die Vorsitzende, die Sprecher/innen der Fraktionen und weitere Ausschussmitglieder befragten die Zeugen vor allem nach den Todesursachen und Todesbescheinigungen, die insbesondere auch Staatsrat Prof. Stauch in seinem Bericht untersucht hatte.
Nach der Beweisaufnahme wertete die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Antje Grotheer (SPD): „Die pathologischen Sachverständigen betonen, dass ein Kind, das so viel zu früh geboren wurde, besonders empfindlich ist. Wie schon in der Vernehmung des Sachverständigen Prof. Herting zeigt sich damit erneut, dass neben eventuellen hygienischen Problemen auch die allgemein sehr schwierige gesundheitliche Situation von Frühgeborenen eine Ursache der tragischen Todesfälle darstellen kann.“
Der stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Björn Fecker (Bündnis 90/Die Grünen): „Die heutigen Aussagen der Pathologen und Gerichtsmediziner haben deutlich gemacht, dass eine grundlegende Überprüfung des Leichenschauwesens – vor allem im Hinblick auf die Person des Leichenschauarztes – notwendig erscheint. Dies scheint notwendig, um eine Verbesserung des gerichtsmedizinischen Meldewesens zu erreichen.“
Der Sprecher der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschusses, Rainer Bensch: „Die Aussagen der Gerichtsmediziner und Pathologen zu den Todesursachen werfen eine Reihe weiterer Fragen auf, die nun von den zuständigen Ärzten der neonatologischen Intensivstation des Klinikums Bremen-Mitte beantwortet werden müssen! Von den Aussagen der Klinikärzte erwarte ich Klarheit auch darüber, ob vorgeschriebene Meldewege und Vorschriften eingehalten wurden und wer die personelle Verantwortung dafür trägt!“
Der Stellvertreter der Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Untersuchungsausschusses, Klaus-Rainer Rupp: „Wenn die Gerichtsmedizin nicht von den behandelnden Ärzten selbst darauf hingewiesen wird, stellt sie Tod durch Krankenhauskeime nicht fest – das ist das beunruhigende Ergebnis der heutigen Anhörung.“
Die heutigen Experten in der Beweisaufnahme gaben, soweit ihre Zuständigkeit betroffen war, Auskunft zu folgenden Untersuchungsgegenstände des Einsetzungsbeschlusses: Art und Umfang der vorgeschriebenen Meldewege und deren Beachtung sowie die Information der Öffentlichkeit durch die Behörde der Senatorin für Gesundheit im vorliegenden Fall und allgemein das vorgesehene Reaktionssystem im Krisenfall, isbesondere über die personelle Verantwortung für die Umsetzung der Meldevorschriften am Klinikum Bremen-Mitte; Art und Umfang der vorgeschriebenen Meldewege und tatsächlicher Ablauf im zu untersuchenden Sachverhalt; den Zeitpunkt der Information des medizinischen Personals in der betroffenen Klinik, der Angehörigen und neu eingewiesener Patienten sowie der Öffentlichkeit; den Umgang mit den Todesfällen unter Berücksichtigung der melderechtlichen Vorschriften nach dem Leichengesetz; sowie über die Steuerungsprozesse und Entscheidungsstrukturen im Klinikum Bremen-Mitte, im Klinikverbund Gesundheit Nord, in der senatorischen Behörde und in deren nachgeordneten Dienststellen in den Bereichen Hygiene, Infektionsschutz und Meldepflichten, insbesondere über innerbetriebliche Abläufe und Strukturen im Klinikum Bremen-Mitte und im Klinikverbund, die ein frühzeitiges Erkennen der Krisensituation beeinflusst haben.