Thursday, 27. June 2024

"Schutz für unser Wertvollstes": 75 Jahre Staatsgerichtshof

Nach heftigen Debatten in der verfassungsgebenden Bürgerschaft wurde durch Art. 139 der Bremischen Verfassung vom 21. Oktober 1947 ein Staatsgerichtshof errichtet. Am 17. Juni 1949 verabschiedete die Bürgerschaft das Gesetz über den Staatsgerichtshof, am 22. September wählte sie zum ersten Mal die Mitglieder. Diese wurden am 10. November 1949 feierlich in der Oberen Rathaushalle vereidigt. Damit erhielt Bremen noch vor der Einrichtung des Bundesver-fassungsgerichts ein Landesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Kontrolle der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt.

Professor Spehrlich steht am Rednerpult im Festsaal. Vor ihm sind die Köpfe der Zuhörer:inne zu sehen.

Ein Blick von der Empore in den Festsaal. Die Menschen sitzen in Stuhlreihen und hören der Rednerin zu. Neben dem Rednerpult liegen die Instrumente der Musiker.

Professort Peter Sperlich, Präsidentn des Staatsgerichtshof, beleuchtete in seiner Rede die Entstehungsgeschichte dieser Institution und die anfängliche Ablehnung durch die Politik: "Das Misstrauen gegen die Richterschaft saß so tief, dass sich die Abgeordneten über wesentliche Fragen nicht einigen konnten. Die Beratungen wurden zu einer Generalabrechnung mit der Justiz, die von vielen Parlamentariern der Nachkriegszeit als heimtückischer Feind der Demokratie angesehen wurde."

"Seit 75 Jahren schützt der Staatsgerichtshof nun unser Wertvollstes: Die Landesverfassung", so Präsidentin Grotheer in ihrer Begrüßung. "Der Staatsgerichtshof sorgt dafür, dass die Gesetzgebung im Einklang mit der Verfassung steht und dass exekutive und legislative Entscheidungen geprüft und, wenn nötig, korrigiert werden. Diese Kontrollfunktion ist essenziell für das Vertrauen der Bürger:innen in unsere demokratischen Institutionen."

Bürgermeister Bovenschulte hob in seiner Rede die Bedeutung der Verfassungsgerichtsbarkeit in der aktuellen Zeit hervor: "Dabei sind das Bundesverfassungsgericht und die Verfassungsgerichte der Länder von zentraler Bedeutung für den Schutz der verfassungsrechtlichen Ordnung. Uns als überzeugte Demokratinnen und Demokraten darf es nicht dabeibleiben, dass wir uns Sorgen machen, sondern wir müssen uns dafür einsetzen, die Stärke der Verfassungsgerichte zu bewahren und – wo nötig – zu verbessern."

Den Festvortrag hielt Professor Gabriele Britz, Verfassungsrichterin a.D., zur "Zukunftsfestigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit". Der komplette Vortrag und alle anderen Reden können in schriftlicher Form heruntergeladen werden. Es gilt das gesprochene Wort.