Friday, 25. May 2012

Verfassungsausschuss stellt Wahlrecht auf den Prüfstand

Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss (VGO) der Bremischen Bürgerschaft unter Leitung von Bürgerschaftspräsident Christian Weber wird sich am Dienstag, 29. Mai 2012, um 15.00 Uhr ausführlich mit dem neuen Bremer Wahlrecht beschäftigen. Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der öffentlichen Sitzung im Festsaal des Landtagsgebäudes teilzunehmen. Die Parlamentarier wollen gemeinsam mit den externen Fachleuten Prof. Lothar Probst, Dr. Alexander Gattig (beide Uni Bremen) und Wilko Zicht (Mehr Demokratie e.V.) das Wahlgesetz bewerten und über mögliche Änderungen an der einen oder anderen Stelle diskutieren. Probst und Gattig hatten kürzlich einen Forschungsbericht zum Wahlrecht veröffentlicht, das Wähler/innen die Möglichkeit bietet, jeweils fünf Stimmen abzugeben und diese beliebig auf Listen und/oder Personen zu verteilen. Die Untersuchung belegt, dass das Wahlgesetz ganz überwiegend positiv zu beurteilen ist. Allerdings stellten Probst und Gattig auch einige paradoxe und problematische Effekte fest: Durch die Fremdverwertung der Personenstimmen von Bewerbern, die ein Listenmandat erhalten, und von Bewerbern, die gar kein Mandat erzielen, reichten zum Teil Personenstimmen im Promillebereich (bezogen auf die Gesamtstimmenanzahl) aus, um ein Personenmandat zu erobern.