Freitag, 17. Juni 2016

Neues Online-Portal: Bürgeranträge online mit dem Personalausweis mitzeichnen oder einreichen

www.buergerantrag.bremen.de

Zusammen mit der Senatorin für Finanzen und dem Bremer eGovernment-Dienstleister Governikus GmbH & Co. KG hat die Bremische Bürgerschaft jetzt eine Plattform zur elektronischen Mitzeichnung von Bürgeranträgen gestartet.

Neben den bereits seit einigen Jahren angebotenen Online-Petitionen ist damit eine weitere wichtige Säule der direkten Demokratie im Land Bremen im digitalen Zeitalter angekommen. Initiatoren eines Bürgerantrags erhalten so ein Werkzeug, um - ergänzend zu Unterschriftenlisten auf Papier – auch online rechtsgültige Mitzeichnungen für ihr Anliegen zu sammeln.

Bürgerschaftspräsident Christian Weber betont: "Seit Bremen 2010 als erstes Bundesland Online-Petitionen eingeführt hat, wissen wir um die große Bedeutung, die dem Internet für Bürgerbeteiligung zukommt. Wir wollen Formen der direkten Demokratie weiter fördern, weil wir den Mitwirkungswillen der Menschen ernst nehmen. Über den eBürgerantrag erleichtern wir es ihnen einmal mehr, sich einzumischen."

Finanzsenatorin Karoline Linnert freut sich über das neue Online-Angebot: "Eine lebendige Demokratie gibt es, wenn engagierte Bürgerinnen und Bürger sich aktiv einbringen und mit gestalten wollen. In Zeiten fortschreitender Digitalisierung ist die Möglichkeit, online Unterschriften für einen Bürgerantrag zu sammeln, ein wichtiger Service."



Wie funktioniert der eBürgerantrag?



Der/die Initiator/-in eines Bürgerantrags meldet sich mit dem Personalausweis auf www.buergerantrag.bremen.de an und stellt den Text des Anliegens dort ein. Nach einer Prüfung durch die Bürgerschaftskanzlei ist der Online-Antrag sechs Monate zur Mitzeichnung freigegeben. Während dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger den Antrag online mitzeichnen - oder offline, ganz klassisch mit einer Unterschriftenliste.

Sobald für ein Anliegen genügend gültige Unterschriften (elektronische und händische zusammen) gesammelt wurden, kann der Antrag der Bürgerschaft übergeben werden. Gültig sind Unterschriften von in Bremen gemeldeten Personen über 16 Jahren. Für Bürgeranträge an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) sind 5.000 gültige Unterschriften nötig, für Bürgeranträge an die Stadtbürgerschaft werden die Unterschriften von 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadtgemeinde Bremen benötigt.

Die Bürgerschaftskanzlei zählt und gleicht die Unterschriftenlisten stichprobenartig mit dem Melderegister ab. Nach einer Prüfung der Zulässigkeit muss sich die Bürgerschaft mit dem Anliegen befassen und darüber abstimmen.



Wie funktioniert das Mitzeichnen?



Zum Mitzeichnen eines Bürgerantrags die Seite www.buergerantrag.bremen.de im Browser öffnen und beim gewünschten Bürgerantrag auf "Mitzeichnen" klicken.
Die AusweisApp2 fordert dann auf, den Personalausweis auf das Kartenlesegerät zu legen und die PIN einzugeben – schon ist der gewählte Bürgerantrag elektronisch unterschrieben.



Was brauche ich?



Zum Einreichen oder Mitzeichnen eines eBürgerantrags brauchen Sie:

  • Ihren Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) und Ihre 6-stellige PIN
  • einen Computer mit installiertem Personalausweis-Kartenlesegerät
  • die AusweisApp2 des Bundes (oder eine kompatible Software)

 

Rechtsgrundlagen und weitere Informationen


Bild zur freien Verwendung. Quelle: BMI


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