Die Abgeordneten
Die Bürgerschaft (Landtag) besteht aus 69 Bremer und 15 Bremerhavener Vertreterinnen und Vertretern.
Zu den Abgeordneten
Sitzordnung
Die Sitzordnung im Plenarsaal finden Sie hier
Parlament
In Bremen heißt der Landtag Bremische Bürgerschaft und die Regierung Senat. Von den 87 Abgeordneten kommen 72 aus der Stadt Bremen und 15 aus der Seestadt Bremerhaven. Das Parlament wählt die Mitglieder des Senats, kontrolliert die vollziehende Gewalt ebenso wie die Einnahmen und Ausgaben des Landes. Es beschließt Gesetze und den Landeshaushalt, debattiert Anträge und Anfragen, die in der Regel von Fraktionen eingebracht werden, sowie Mitteilungen des Senats. Die Bürgerschaft ist auch das Stadtparlament Bremens und ein wesentlicher Teil der politischen Willensbildung im Zwei-Städte-Staat.
In der bremischen Landesverfassung ist Ausdrücklich die Rolle der Opposition festgeschrieben. In Artikel 78 heißt es: "Oppositionsfraktionen haben das Recht auf politische Chancengleichheit sowie Anspruch auf eine zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben erforderliche Ausstattung."