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Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung
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Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung
Dieser Ausschuss hat einen langen Namen, deswegen wird er oft – wie ein Wort gelesen – nur „WMDID“ genannt. Das sind seine Aufgaben in den verschiedenen Bereichen:
Wissenschaft: Der WMDID kümmert sich um alle Themen der Wissenschaft, der Hochschulen und Universitäten sowie weiterer Forschungseinrichtungen im Land Bremen. Dazu lädt er regelmäßig Mitarbeiter:innen der Senatorin für Wissenschaft ein. Auch Wissenschaftler:innen und Menschen von Forschungszentren berichten dem Ausschuss. Das Ziel ist, Bremer Forschung bekannt zu machen und zu fördern.
Wenn im Wissenschaftsbereich ein Gesetz geändert oder neu verabschiedet werden soll, diskutiert der WMDID das in vielen Fällen vorher gemeinsam mit Expert:innen. Ein Beispiel für ein solches Gesetz ist das Bremische Hochschulgesetz. Es regelt, wie eine Hochschule in Bremen aufgebaut ist und funktioniert.
Medien: Der Ausschuss berät Maßnahmen, die die bremische Medienwirtschaft fördern. Zu ihr gehören etwa Bremer Zeitungen, Radiosender oder Nachrichtenportale im Internet. Der WMDID bereitet Entscheidungen der Bürgerschaft vor, die mit der Planung oder Finanzierung dieser Maßnahmen zu tun haben. Dann nehmen in der Regel auch Vertreter:innen der Senatskanzlei, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in Bremen (Radio Bremen) und der Medienaufsicht für Bremen (brema) an den Ausschussberatungen teil. Anschließend begleitet der Ausschuss, wie die Entscheidungen umgesetzt werden. Außerdem unterstützt der WMDID Bildungsangebote, die darüber informieren, wie Medien funktionieren und wie man sie sinnvoll nutzen kann.
Darüber hinaus sind die sogenannten Medienstaatsverträge Thema des Ausschusses. Sie regeln, wie die Medien in Deutschland funktionieren, was sie dürfen und was nicht. Auch andere medienpolitische Gesetze und Fragen stehen auf der Tagesordnung des WMDID. Er befasst sich zum Beispiel mit dem Radio-Bremen-Gesetz oder dem Landesmediengesetz. Und er wählt vier Mitglieder für den Rundfunkrat von Radio Bremen sowie deren Stellvertretungen.
Datenschutz: Das bremische Datenschutzrecht regelt zum Beispiel, ob persönliche Daten wie das Geburtsdatum von einer Bremer Behörde gesammelt oder weitergegeben werden dürfen. Der WMDID überwacht, dass dieses Recht eingehalten wird. Dafür gibt es auch einen Landesbeauftragten für Datenschutz. Er schreibt jährlich einen Bericht, über den der Ausschuss berät. Dazu lädt der WMDID den Landesbeauftragten und Mitarbeiter:innen von den zuständigen staatlichen Stellen ein.
Informationsfreiheit: Informationsfreiheit bedeutet, dass Bürger:innen das Recht haben, wichtige Dokumente und Informationen von Behörden einzusehen. Wenn zum Beispiel ein neuer Park in der Stadt gebaut werden soll, darf man die Pläne für den Bau anschauen. Wie genau das funktioniert, regelt das Bremer Informationsfreiheitsgesetz. Auch mit diesem Thema beschäftigt sich der WMDID, darüber hinaus mit dem Presserecht.
Digitalisierung: Der Ausschuss setzt sich dafür ein, dass man Behördengänge in Bremen auch online von zu Hause erledigen kann. Außerdem berät er Maßnahmen, die dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen im Internet alle wichtigen Informationen von staatlichen Stellen finden und verstehen können. Dazu gehört etwa, diese Informationen auch in Leichter Sprache anzubieten. Der Landesbehindertenbeauftragte von Bremen prüft regelmäßig diese digitale Barrierefreiheit und berichtet dazu im Ausschuss.
Einsetzungsbeschluss
Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz 1 der Landesverfassung einen ständigen Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung ein.
Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:
- Beratung von allen Fragen des Wissenschaftsbereichs, der Universität Bremen und der Hochschulen im Land Bremen,
- Förderung der Potenziale des Wissenschaftsstandorts Bremen/Bremerhaven,
- Befassung mit der universitären und außeruniversitären Forschung mit dem für Wissenschaft zuständigen Senatsressort,
- Begleitung des Wegs der Freien Hansestadt Bremen in die Informations- und Wissenschaftsgesellschaft,
- Beratung landespolitischer Initiativen und Projekte zur Entwicklung der Medienwirtschaft und von Medienkompetenz,
- Vorbereitung parlamentarischer Entscheidungen über die konzeptionelle und finanzielle Struktur entsprechender Landesprogramme und Begleitung der Umsetzung,
- Beratung von medienpolitischen Staatsverträgen und gesetzlichen Vorschriften sowie anderer medienpolitischer Gegenstände,
- Vorbereitung von Angelegenheiten des Presserechts und des Informationsfreiheitsgesetzes,
- Durchführung der parlamentarischen Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Landes sowie Beratung der Tätigkeitsberichte des oder der Landes-beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit nach Art. 59 DSGVO, der Stellungnahmen des Senats nach § 22 BremDSGVOAG und des jeweiligen Entwurfs des Haushaltskapitels nach § 16 Absatz 2 BremDSGVOAG.
- Die Prüfberichte der Rechnungshöfe nach § 37 des Medienstaatsvertrages sind von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft dem Ausschuss unmittelbar zuzuleiten.
- Die Berichte der Landesbeauftragten für Datenschutz sowie die Stellungnahme des Senats dazu sind von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft dem Ausschuss unmittelbar zuzuleiten.
- Die Berichte der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit sowie die Stellungnahme des Senats dazu sind von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft dem Ausschuss unmittelbar zuzuleiten.
- Beratung landespolitischer Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung in den digitalen Stadtgesellschaften.
- Der staatliche Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung führt das Verfahren zur Wahl des:der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durch und legt der Bremischen Bürgerschaft einen Wahlvorschlag vor.
Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.
Mitglieder
Vorsitzende
- Strelow, Janina (MdBB) (SPD)
Stellvertretende Vorsitzende
- Grobien, Susanne (MdBB) (CDU)
Mitglied
- Çolak, Sülmez (MdBB) (SPD)
- Dertwinkel, Sina (MdBB) (CDU)
- Minne, Andre Folkert (MdBB) (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
- Schröder, Marcel (Dr., MdBB) (FDP)
- Seyrek, Mehmet Ali (MdBB) (SPD)
- Sültenfuß, Tim (MdBB) (Die Linke)
- Tell, Franziska (Dr., MdBB) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Welt, Holger (MdBB) (SPD)
- Zeimke, Simon (MdBB) (CDU)
stellv. Mitglied
- Arpaz, Selin (MdBB) (SPD)
- Gottschalk, Arno (MdBB) (SPD)
- Gröninger, Theresa (MdBB) (CDU)
- Grotheer, Antje (MdBB) (SPD)
- Hassanpour Fard Khorashad, Dariush (MdBB) (Die Linke)
- Herold, Emanuel (Dr., MdBB) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Jonitz, Michael (MdBB) (CDU)
- Rohmeyer, Claas (MdBB) (CDU)
- Schellenberg, Sven (MdBB) (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
- Stahmann, Volker (MdBB) (SPD)
- Voigt, Fynn (MdBB) (FDP)
Gast
- Fricke, Holger (MdBB) (Bürgerallianz Bremen/Bremerhaven)
