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19.03.24 - 19.03.25

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Ausschuss für die Gleichstellung der Frau

Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst:

Die Bürgerschaft (Landtag) sieht die Gleichstellung von Frauen und Männern als wichtige gesellschaftliche Querschnittsaufgabe an. Deshalb setzt die Bürgerschaft (Landtag) einen ständigen Ausschuss für die Gleichstellung der Frau ein.
Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:
1. Beratung und Empfehlung von Maßnahmen zur Beseitigung nach wie vor bestehender struktureller Benachteiligung von Frauen und Mädchen, insbesondere Alleinerziehender, die geeignet sind, deren gleichberechtigte gesellschaftliche und ökonomische Teilhabe in allen Bereichen, insbesondere im Bereich der Ausbildung und im Berufsleben, zu gewährleisten und zu verbessern, 2. Beratung und Empfehlung von Maßnahmen, die der Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen dienen, 3. Parlamentarische Kontrolle, Begleitung und Förderung der Geschlechtergerechtigkeit (Gender Mainstreaming und Gender Budgeting) im Handeln der Regierung, Verwaltungen und Gesellschaften und 4. Begleitung aller gleichstellungspolitischen Angelegenheiten.
Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.

Vorsitzende


Stellvertretende Vorsitzende


Mitglied


stellv. Mitglied