Nächste Sitzungstermine

Seite 1 von 1 1

28.01.26 - 28.01.27

2 Einträge gefunden

18.02.26 | 14:00 - 16:00

Controllingausschuss (Land)

18.02.26 | 14:00 - 16:00

Controllingausschuss (Stadt)

Seite 1 von 1 1

Controllingausschuss (Land)

Der Controllingausschuss Land beziehungsweise der Controllingausschuss Stadt beschäftigt sich mit bestimmten Unternehmen in Bremen und überwacht deren wirtschaftliche Entwicklung. Er tut das, weil diese Unternehmen zumindest zum Teil der Stadt oder dem Bundesland Bremen gehören. Oder es handelt sich um Firmen, die wichtige öffentliche Aufgaben für alle Menschen erledigen und dafür von der Stadt oder dem Bundesland Geld bekommen. Beispiele sind die Stadtbibliothek, die Gewoba, die BSAG, die Gesundheit Nord oder die Stadtreinigung. Auch bestimmte Museen zählen zum Aufgabenbereich des Ausschusses.

Bei der Bremer Regierung ist der Senator für Finanzen für diese öffentlichen Unternehmen zuständig. Er berichtet den Ausschussmitgliedern regelmäßig und in festgelegter Art und Weise über deren Entwicklung oder besondere Ereignisse. Außerdem lädt der Ausschuss Menschen von der Unternehmensleitung ein, die ihn über Hintergründe und künftige Planungen informieren. Da es sich hierbei oft um Betriebsgeheimnisse handelt, finden die Sitzungen der Controllingausschüsse vor allem nicht öffentlich statt. Die Presse oder Bürger:innen dürfen dann nicht zuhören. Auch die Ausschussmitglieder und andere Sitzungsteilnehmende müssen die Informationen für sich behalten.

Manchmal besuchen Ausschussmitglieder auch die Unternehmen vor Ort und lassen sich dort weitere Auskünfte für die Ausschussarbeit geben.

Einsetzungsbeschluss

Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst:

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Art. 105 Absatz 1 Bremische Landesverfassung einen staatlichen Controllingausschuss ein.

Der Ausschuss hat folgende Aufgaben: 
Der Ausschuss nimmt die Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle der Beteiligungen, Museumsstiftungen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts der Freien Hansestadt Bremen wahr.

Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, dem staatlichen Controllingausschuss 

  1. die im Handbuch Beteiligungsmanagement der Freien Hansestadt Bremen aufgeführten unterjährigen Berichte spätestens zur letzten Sitzung in dem auf den Berichtszeitraum folgenden Quartal zu erstatten;
  2. bei besonderer politischer Bedeutung oder auf Verlangen des Ausschusses vorab zeitnah über aufgetretene Risiken in den Beteiligungsgesellschaften nach Abschnitt 7.8 des Handbuchs Beteiligungsmanagement zu berichten;
  3. bei besonderer politischer Bedeutung oder auf Verlangen des Ausschusses vorab zeitnah über aufgetretene Risiken in den Museumsstiftungen und der Anstalten des öffentlichen Rechts des Landes Bremen zu berichten;
  4. quartalsweise über 
    a. die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften, Museumsstiftungen und der Anstalten des öffentlichen Rechts des Landes und
    b. das Controlling der Beteiligungsgesellschaften, Museumsstiftungen und der Anstalten des öffentlichen Rechts des Landes zu berichten;
  5. jährlich über 
    a. die Beteiligungen (Beteiligungsbericht) und 
    b. den vorläufigen Jahresabschluss sowie die testierten Jahresabschlüsse der Museumsstiftungen zu berichten und
  6. 6. zur Wahrnehmung seiner Aufgaben weitere Erläuterungen und Berichte zur Verfügung zu stellen.

Mitglieder