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Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit

Für das kleine Bremen sind auch Angelegenheiten der großen, internationalen Politik wichtig. Dieser Ausschuss – kurz BEA genannt – beschäftigt sich damit. Er diskutiert Themen aus Deutschland, Europa und der ganzen Welt, die Bremen betreffen könnten. Zum Beispiel geht es um Maßnahmen, um die EU-Klimaziele zu erreichen oder die EU krisenfest zu machen.

Der Senat informiert den BEA über Gesetzesvorschläge vom Bund und der Europäischen Union, damit sich die Ausschussmitglieder dazu äußern können. Wenn solche Vorhaben politisch besonders wichtig für Bremen sind, kann der Ausschuss dem Senat stellvertretend für die Bürgerschaft kurzfristig mögliche Bedenken mitteilen. Der Senat nimmt diese dann zu den Beratungen in den Bundesrat mit.

Der BEA befasst sich außerdem mit dem jeweiligen Programm des Landes, das gerade die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union innehat. Er diskutiert darüber regelmäßig mit den Botschafter:innen dieses Landes und spricht mit ihnen über dringende EU-Vorhaben. Darüber hinaus lädt er oft Expert:innen ein, die über bestimmte Organisationen und Netzwerke berichten, etwa über die Arbeit der Stiftung Solidarität Ukraine. Die Expert:innen geben Hintergrundinformationen zu weltweiten Entwicklungen, Aktivitäten mit Bremens Partnerstädten oder Projekten der Entwicklungszusammenarbeit. Dabei geht es zum Beispiel darum, wie die Müllentsorgung in Windhoek (Namibia) besser organisiert werden kann. Außerdem tauscht sich der BEA über aktuelle internationale Krisen aus, was für Anträge im Parlament wichtig sein kann.

Um sich vor Ort gründlich zu informieren, kann der Ausschuss mehrtägige Konferenzen in Berlin oder Brüssel abhalten und einmal in jeder Wahlperiode eine Informationsreise machen.

Einsetzungsbeschluss

Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst:

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt einen Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit ein.

Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:

  1. Fragen der politischen Entwicklung im Bund und in Europa - insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Europäischen Union - sowie grundlegende Fragen der Zusammenarbeit mit den Ländern und anderen Staaten, die Auswirkungen auf das Land Bremen haben können, zu beraten und die Willensbildung der Bürgerschaft in diesen Fragen vorzubereiten,
  2. die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit, die auf den Aufbau nachbarschaftlicher Beziehungen, auf das Zusammen-wachsen Europas und auf die friedliche Entwicklung der Welt gerichtet ist, im Sinne des Artikel 65 Absatz 2 der Landesverfassung zu fördern, insbesondere auch die Partnerschaften zu Städten und Regionen, und
  3. die Aktivitäten der Bremer Entwicklungszusammenarbeit zu fördern, im Rahmen dieser Zusammenarbeit Projekte zu betreuen, voranzubringen und/oder zu initiieren, den Kontakt zu den jeweiligen Partnern und Netzwerken zu pflegen und das Bewusstsein für die Entwicklungszusammenarbeit zu stärken. Die Bürgerschaft (Landtag) überträgt dem Ausschuss gemäß Artikel 105 Absatz 3 der Landesverfassung das Recht, in Fällen einer Subsidiaritätsrüge nach Artikel 6 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit des Vertrags von Lissabon oder bei sonstigen kurzfristigen Stellungnahmen zu Bundesratsentscheidungen für die Bürgerschaft Stellung zu nehmen, wenn dies zur Einhaltung der Fristen notwendig ist.

Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.

Mitglieder