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03.02.26 - 03.02.27

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Rechnungsprüfungsausschuss (Land)

Den Rechnungsprüfungsausschuss – kurz RPA genannt – gibt es jeweils für Land und Stadt. Der RPA Land überprüft, wie der Name sagt, die Rechnungen des Bundeslandes Bremen. Das heißt, er prüft, ob das Steuergeld Bremens ordentlich und sinnvoll verwendet wurde. Dafür muss der Senat der Bürgerschaft jedes Jahr berichten, wie er das Geld im vorangegangenen Jahr eingesetzt hat, welche Einnahmen und Ausgaben es gab. Eine unabhängige Stelle, der Rechnungshof, kontrolliert diese Angaben. Er prüft, ob alles korrekt abgerechnet wurde, ob die rechtlichen Vorschriften eingehalten wurden und ob das Geld wirtschaftlich, also sparsam und wirksam, eingesetzt wurde. Das Ergebnis hält der Rechnungshof in einem Bericht fest.

Dieser Bericht wird an die Bürgerschaft weitergeleitet und dort vom RPA Land ausgewertet. Die Ausschussmitglieder besprechen ihre Bewertungen mit Fachleuten aus den zuständigen Behörden und mit dem Rechnungshof. Danach fasst der Ausschuss seine Ergebnisse in einem Gesamtbericht für die Bürgerschaft zusammen. Er überprüft außerdem, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Gesamtbericht auch tatsächlich vom Senat umgesetzt werden. Der RPA fordert den Senat zum Beispiel auf, zu viel gezahlte Gelder von Dritten zurückzufordern oder Abläufe in den Behörden wirksamer und schneller zu gestalten.

Zusätzlich kontrolliert der Ausschuss auch, wofür der Rechnungshof selbst Geld ausgegeben hat. Dafür kann er einen kleinen Unterausschuss mit bis zu sechs Mitgliedern bilden. Auch die Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem Bericht für die Bürgerschaft festgehalten.

Schließlich organisiert der RPA das Auswahlverfahren für neue Mitglieder des Rechnungshofs. Er schlägt Kandidat:innen zur Wahl vor und übergibt diesen Vorschlag an den Vorstand der Bürgerschaft. Auch für diese Aufgabe kann er einen Unterausschuss bilden.

Der RPA Stadt hat ähnliche Aufgaben und Abläufe, aber bezogen auf die Rechnungen der Stadtgemeinde Bremen. Darum ist hier die Stadtbürgerschaft zuständig.

Einsetzungsbeschluss

Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst:

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz 1 der Landesverfassung einen staatlichen Rechnungsprüfungsausschuss ein.

Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:

  1. Der staatliche Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Haushaltsrechnungen der Freien Hansestadt Bremen unter Berücksichtigung der Berichte des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen.
  2. Der staatliche Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Rechnungen des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen.
  3. Der staatliche Rechnungsprüfungsausschuss berichtet der Bürgerschaft (Landtag) über seine Beratungsergebnisse zu Ziffern 1 und 2.
  4. Der staatliche Rechnungsprüfungsausschuss überwacht die Umsetzung seiner Beschlüsse zu 1.
  5. Der staatliche Rechnungsprüfungsausschuss führt das Auswahlverfahren zur Wahl eines Mitglieds des Rechnungshofs durch und legt dem Vorstand der Bremischen Bürgerschaft einen Wahlvorschlag vor.
  6. Der staatliche Rechnungsprüfungsausschuss wird ermächtigt, für die Prüfung der Rechnungen des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen sowie für weitere Aufgaben Unterausschüsse mit bis zu sechs Mitgliedern zu errichten.
  7. Der doppische Jahresabschluss, Haushaltsrechnungen, Abschlussberichte Produktgruppenhaushalt, Berichte des Rechnungshofs, Rechnungen des Rechnungshofs und Mitteilungen des Senats aufgrund der Berichte des Rechnungshofs sind von der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft dem Ausschuss unmittelbar zuzuleiten.

Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.

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