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Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen

Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst:


Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz 7 der Landesverfassung einen Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen ein. Aufgabe des Ausschusses für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen ist die parlamentarische Kontrolle und Begleitung aller hafenpolitischen und hafenbezogenen Angelegenheiten in Bremen und Bremerhaven.
Der Ausschuss hat elf Mitglieder und elf stellvertretende Mitglieder

Vorsitzender


Mitglied


stellv. Mitglied


Gast