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04.02.26 - 04.02.27

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11.02.26 | 14:00 - 16:00

Rechtsausschuss

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Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft behandelt alle Themen aus den Bereichen Justiz und Verfassung. Das bedeutet, er diskutiert über Angelegenheiten von Gerichten, von Staatsanwaltschaften und von Justizvollzugsanstalten. Der Ausschuss besucht diese Einrichtungen regelmäßig. Er spricht dort mit den Richter:innen, Staatsanwält:innen und Anstaltsleiter:innen zum Beispiel darüber, wie viele Fälle bearbeitet und abgeschlossen werden oder wie die Haftbedingungen für Menschen in Gefängnissen sind.

Der Rechtsausschuss kontrolliert auch die Arbeit der Senatorin für Justiz und Verfassung und lässt sich von ihr dazu berichten. Außerdem diskutiert er über Gesetzentwürfe und Anträge aus diesem Bereich. Dann geht es zum Beispiel darum, wie man den Rechtsstaat und die Verfassung in Deutschland schützen kann oder wie man junge Menschen besser vor Cybermobbing schützen kann.

In der Bürgerschaft geht es häufig um neue Gesetze oder Gesetzesänderungen zu unterschiedlichen Themen. Solche Gesetzesvorschläge übergibt das Parlament auch dem Rechtsausschuss. Der prüft diese Vorschläge, hört dazu Fachleute an und gibt danach eine Empfehlung ab, wie mit dem Gesetzesvorschlag weiterverfahren werden soll. Der Rechtsausschuss diskutiert zum Beispiel über Gesetzentwürfe, die die Unabhängigkeit von Richter:innen sichern oder die das Leben von Menschen im Gefängnis verbessern sollen.

Einsetzungsbeschluss

Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst:

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung einen Rechtsausschuss ein.

Der Rechtsausschuss hat folgende Aufgaben:

  1. Angelegenheiten der Justiz und Verfassung,
  2. Mitwirkung an der Gesetzgebung aufgrund von der Bürgerschaft (Landtag) überwie­sener Gesetzesvorlagen.

Dem Rechtsausschuss gehören 11 Mitglieder und 11 stellvertretende Mitglieder an.

Mitglieder