Hinweis

Dieses Gremium tagt grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Parlamentarische Kontrollkommission

Die Parlamentarische Kontrollkommission – PKK – ist ein besonderes Gremium. Sie hat die Aufgabe, die Arbeit des Verfassungsschutzes zu überwachen. Der Verfassungsschutz ist eine Behörde, die unter anderem extremistische Gruppen beobachtet, Spionage verhindert und Terrorismus bekämpft. Die Arbeit des Verfassungsschutzes ist geheim, sie wird aber von der PKK kontrolliert.

Die PKK unterscheidet sich in einigen Punkten von den anderen Ausschüssen. Zum Beispiel hat sie nur drei Mitglieder und drei stellvertretende Mitglieder. Diese sechs Personen werden nicht wie die Mitglieder der anderen Ausschüsse von ihren Fraktionen am Anfang der Wahlperiode benannt. Stattdessen werden sie von der Bürgerschaft gewählt. Das liegt daran, dass sie besonders vertrauenswürdig sein müssen.
Da es mehr Fraktionen als Plätze im Ausschuss gibt, würden nach der Wahl einige Fraktionen keine Person in den Ausschuss schicken. Damit trotzdem alle Meinungen im Ausschuss vertreten sind, wählt die Bürgerschaft aus diesen übrigen Fraktionen zusätzlich sogenannte ständige Gäste in die PKK. Die ständigen Gäste dürfen in den Ausschusssitzungen nur beraten.

Eine weitere Besonderheit ist, dass die PKK über das Ende der Wahlperiode hinaus besteht. Sie arbeitet so lange in alter Zusammensetzung weiter, bis in der nächsten Wahlperiode eine neue PKK gewählt ist.

Der Senat muss die PKK regelmäßig über die Handlungen des Verfassungsschutzes informieren. Die PKK darf vom Senat alle Informationen und Unterlagen anfordern, die sie für ihre Arbeit braucht. Sie kann auch das Landesamt für Verfassungsschutz besuchen oder dessen Mitarbeiter:innen befragen. Außerdem beauftragt die PKK die Mitglieder der G10-Kommission mit ihrer Tätigkeit.

Wie erwähnt finden die Aktivitäten des Verfassungsschutzes oft im Geheimen statt. Über sie darf nichts an die Öffentlichkeit geraten, etwa damit Terrorist:innen nicht gewarnt werden. Die Sitzungen der PKK sind ebenfalls geheim. Auch wenn ein:e Abgeordnete:r kein Mitglied der PKK mehr ist, darf er:sie später nicht darüber sprechen, was in den Sitzungen beraten wurde. Die Mitarbeiter:innen der Verwaltung, die für den Ausschuss arbeiten, müssen ebenfalls besonders vertrauenswürdig und verschwiegen sein.

Einsetzungsbeschluss

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß § 26 Absatz 1 des Gesetzes über den Verfas­sungsschutz im Lande Bremen eine Parlamentarische Kontrollkommission ein.

Gemäß § 26 Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Bremen unterliegt der Senat hinsichtlich der Tätigkeit des Verfassungsschutzes der Kontrolle durch eine Parlamentarische Kontrollkommission, die aus drei Mitgliedern und je einem ständigen Vertreter besteht. Gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses unterrichtet der Senator für Inneres und Sport die Parlamentarische Kontrollkommission über die Durchführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz, soweit sie von ihm zu verantworten ist.

Der Parlamentarischen Kontrollkommission gehören drei Mitglieder und drei stellvertretende Mitglieder an.

Mitglieder

Vorsitzender


Stellvertretender Vorsitzender


Mitglied


stellv. Mitglied


Gast