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Ausschuss für Petitionen und Bürgerbeteiligung (Stadt)

Alle Menschen dürfen sich einzeln oder als Gruppe mit Bitten oder Beschwerden schriftlich an die Bürgerschaft wenden. Diese sogenannten Petitionen sollen meist erreichen, dass ein Amt oder eine Behörde von Bremen etwas Bestimmtes tut oder lässt. Wenn die Petition ein Stadtthema betrifft, ist der städtische Petitionsausschuss zuständig. Beispielsweise wenn sich Anwohner:innen in ihrer Straße einen Zebrastreifen wünschen, weil die Überquerung der Straße für Kinder sonst zu gefährlich wäre.

Die Landesverfassung von Bremen schreibt vor, dass es in jeder Wahlperiode einen Petitionsausschuss geben muss, der über diese Petitionen berät. Dafür fordert der Ausschuss Stellungnahmen der zuständigen staatlichen Stellen an und lädt deren Mitarbeiter:innen in seine Sitzung ein. Er kann außerdem Einsicht in Akten nehmen und zu Ortsbesichtigungen fahren. Auch Petent:innen werden unter Umständen persönlich angehört. Am Ende gibt der Ausschuss eine Handlungsempfehlung an die Stadtbürgerschaft. Die stimmt dann darüber ab, ob sie dieser Empfehlung folgt.

Der städtische Ausschuss für Petitionen und Bürgerbeteiligung hat außerdem die Aufgabe, die Bürgerbeteiligung in Bremen zu fördern. Um dafür eine gute Strategie zu entwickeln, hört er Menschen aus Politik und Verwaltung sowie Expert:innen verschiedener Sachgebiete und Bürger:innen an.

Einsetzungsbeschluss

Die Stadtbürgerschaft hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli folgenden Einsetzungsbeschluss gefasst:

Die Stadtbürgerschaft setzt gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft einen städtischen Petitionsausschuss ein.

Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:
Vorbereitung der Beschlussfassung der Stadtbürgerschaft über die Behandlung von Petitionen auf Grundlage des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft.

Der Ausschuss hat darüber hinaus folgende Aufgaben:

  1. Die Förderung der Bürgerbeteiligung in Bremen als aktive Bürgerstadt. Dazu wird ein Prozess zur Entwicklung von Strategien zur Bürgerbeteiligung angestoßen. Dieser Prozess soll unter Beteiligung der Politik, Verwaltung, Expertinnen und Experten, Bürgerinnen und Bürgern erfolgen.
  2. Die Förderung, Koordinierung und Begleitung von Maßnahmen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der Engagement fördernden Organisationen.

Der Ausschuss ist zuständiger Parlamentsausschuss im Sinne des § 11 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter.
Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.

Mitglieder

Vorsitzender


Stellvertretender Vorsitzender


Mitglied


stellv. Mitglied


Gast